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Zahlungsreihe vor Steuern erfolgsneutraler Anschaffungsvorgang 72 000 96 000 72 000
Abschreibungen, linear über drei Jahre (= 180 000 / 3) 60 000 60 000 60 000
= Bemessungsgrundlage 12 000 36 000 12 000
× Steuersatz 40% 40% 40%
= Steuerzahlung 4 800 14 400 4 800

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Bei beiden Investitionen ist der Kapitalwert positiv. Damit sind sie für sich betrachtet vorteilhaft. Im Alternativenvergleich ist die Investition A vorzuziehen, da ihr Kapitalwert mit 14 837 € höher ist als der Kapitalwert der Investition B (= 12 442 €).

Bei der Investition B kann die Differenz zwischen dem verfügbaren Eigenkapital (= 200 000 €) und den Anfangsausgaben für die Investition (= 180 000 €) unberücksichtigt bleiben, da der Kapitalwert dieses Differenzbetrages sich auf null beläuft.[6]

Vierter Teil Einfluss der Besteuerung auf Investitionsentscheidungen › Zweiter Abschnitt Vermögensbezogene Vorteilhaftigkeitsmethoden › B. Endwertmethode

B. Endwertmethode

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Bei der Endwertmethode sind die Einzahlungen und Auszahlungen eines Jahres auf das Ende des Berechnungszeitraums (tN) aufzuzinsen. Bei einem Alternativenvergleich stimmt der Berechnungszeitraum (N) mit dem überein, der sich für die Investition mit der längsten Nutzungsdauer ergibt. Dies ist deshalb notwendig, weil die Endwerte nur dann miteinander verglichen werden können, wenn diese für den gleichen Zeitpunkt berechnet werden. Bei der Kapitalwertmethode ist diese Vergleichbarkeitsbedingung immer erfüllt, weil als einheitlicher Bezugspunkt der Beginn des Berechnungszeitraums (t0) herangezogen wird.

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Unter Berücksichtigung der Besteuerung stellt sich die Berechnungsformel der Endwertmethode wie folgt dar:


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mit I0 = Investitionsauszahlung in t0; CN,S = Endwert nach Steuern; EZÜt = Einzahlungsüberschuss in Periode t; St = Steuerzahlungen in Periode t, soweit sie auf die zu beurteilende Investition entfallen; is = Kalkulationszinssatz nach Steuern (dezimal); s = Ertragsteuersatz; is = i – i×s = i × (1–s); N = Berechnungszeitraum in Jahren (= längste Nutzungsdauer der zu beurteilenden Investitionen); t = Periodenindex.

Die Entscheidungsregeln bei der Endwertmethode sind mit den Vorteilhaftigkeitsaussagen der Kapitalwertmethode vergleichbar. Isoliert betrachtet ist eine Alternative vorteilhaft, wenn ihr Endwert positiv ist: CN,S > 0. Beim Alternativenvergleich ist diejenige Investition mit dem höchsten Endwert zu wählen: CN,S → max, sofern dieser Endwert positiv ist.

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Ausgehend von der für die Kapitalwertmethode berechneten Zahlungsreihe nach Steuern sind zur Berechnung des Endwerts der Investition A folgende Rechenschritte durchzuführen:


Investition A t0 t1 t2 t3 t4
= Zahlungsreihe nach Steuern – 200 000 62 000 62 000 62 000 62 000
× Aufzinsungsfaktor 1,064 1,063 1,062 1,061 1,060
= aufgezinst – 252 495 73 843 69 663 65 720 62 000
Endwert (= Summe der aufgezinsten Einzelwerte) 18 731

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Für den Endwert der Investition B gilt:


Investition B t0 t1 t2 t3 t4
= Zahlungsreihe nach Steuern – 180 000 67 200 81 600 67 200 0
× Aufzinsungsfaktor 1,064 1,063 1,062 1,061 1,060
= aufgezinst – 227 246 80 036 91 686 71 232 0
Endwert (= Summe der aufgezinsten Einzelwerte) 15 708

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Da bei beiden Investitionen der Endwert positiv ist, sind isoliert betrachtet sowohl die Investition A als auch die Investition B vorteilhaft. Im Alternativenvergleich ist die Investition A zu empfehlen, da ihr Endwert mit 18 731 € den Endwert der Investition B von 15 708 € übersteigt.

Vierter Teil Einfluss der Besteuerung auf Investitionsentscheidungen › Zweiter Abschnitt Vermögensbezogene Vorteilhaftigkeitsmethoden › C. Vermögensendwertmethode

C. Vermögensendwertmethode

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Die Vermögensendwertmethode erfordert formal die Aufstellung eines (partiellen) Finanzplans, in den alle direkt mit der zu beurteilenden Investitionsalternative zusammenhängenden Ein- und Auszahlungen einzubeziehen sind (Primärwirkungen). Um die aus zwischenzeitlichen Zahlungsüberschüssen bzw -unterdeckungen resultierenden Folgeeffekte (Sekundärwirkungen) zu erfassen, werden Zahlungssalden am Ende der Periode durch Differenzinvestitionen oder -kredite ausgeglichen. Die mit den Differenzanlagen verbundenen Zinswirkungen beeinflussen in der nächsten Periode gleichfalls den Zahlungssaldo. Haben die Differenzinvestitionen bzw -kredite jeweils eine Laufzeit von einem Jahr, sind für die einzelnen Jahre folgende Berechnungen auszuführen:


Zahlungssaldo zu Beginn der Periode
(= Zahlungssaldo am Ende der Vorperiode
bzw in der ersten Periode: eingesetzte liquide Mittel)
+ mit der Investitionsalternative zusammenhängende Einzahlungen
mit der Investitionsalternative zusammenhängende Auszahlungen
(primäre Zahlungswirkungen)
+ Erträge aus Differenzinvestitionen oder
Aufwendungen aus Differenzkrediten
(sekundäre Zahlungswirkungen)
Steuerbelastungen bzw
+ Steuerersparnisse/Steuererstattungen
(durch Zusammenfassung der primären und der sekundären
Zahlungswirkungen abgeleitet)
Entnahmen (bei Partialentscheidungen: idR null)
(als Teil der Zeitpräferenz)
= Zahlungssaldo am Ende der Periode
(= Zahlungssaldo zu Beginn der nächsten Periode bzw in der letzten Periode: Vermögensendwert)

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Zielgröße bildet der Zahlungssaldo am Ende des Berechnungszeitraums. Dieser Zahlungssaldo wird als Vermögensendwert bezeichnet. Vorteilhaft ist die Investitionsalternative mit dem größten positiven Zahlungssaldo am Ende des Berechnungszeitraums (relative Betrachtung). Um die Vorteilhaftigkeit gegenüber einer Anlage der verfügbaren liquiden Mittel beurteilen zu können, muss zusätzlich der Vermögensendwert für diese alternative Verwendung der Zahlungsmittel (zB Anlage am Kapitalmarkt) berechnet werden. Nur wenn die zu beurteilende Investition einen höheren Vermögensendwert als diese Alternativanlage hat, ist sie zu empfehlen (absolute Betrachtung).

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Um Vermögensendwerte verschiedener Investitionsalternativen miteinander vergleichen zu können, sind diese auf den gleichen Zeitpunkt zu beziehen. Im Alternativenvergleich stimmt deshalb für jede Investition der Berechnungszeitraum mit der längsten Nutzungsdauer der zu beurteilenden Investitionen überein.

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Für die Investition A ist das Berechnungsschema zur Ermittlung des Vermögensendwerts wie folgt aufgebaut:


Investition A t0 t1 t2 t3 t4
Zahlungssaldo zu Beginn der Periode 200 000 0 62 000 127 720 197 383
+ Zahlungsreihe der zu beurteilenden Investition vor Steuern – 200 000 70 000 70 000 70 000 70 000
+ Zinserträge aus Differenzinvestitionen (= Zahlungssaldo zu Beginn der Periode × Zinssatz, ab Periode 1) –.– 0 6 200 12 772 19 738
Steuern –.– 8 000 10 480 13 109 15 895
= Zahlungssaldo am Ende der Periode 0 62 000 127 720 197 383 271 226
Vermögensendwert 271 226

zur Berechnung der Steuern


Zahlungsreihe der zu beurteilenden Investition vor Steuern erfolgsneutraler Anschaffungsvorgang 70 000 70 000 70 000 70 000
+ Zinserträge aus Differenzinvestitionen 0 6 200 12 772 19 738
Abschreibungen, linear über vier Jahre (= 200 000 / 4) 50 000 50 000 50 000 50 000
= Bemessungsgrundlage 20 000 26 200 32 772 39 738
× Steuersatz 40% 40% 40% 40%
= Steuerzahlung 8 000 10 480 13 109 15 895

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Der Vermögensendwert der Investition B errechnet sich analog. Zu beachten ist, dass die Berechnungen über vier Jahre durchzuführen sind, obwohl die Investition B nur eine Nutzungsdauer von drei Jahren hat. Um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, muss der Berechnungszeitraum mit der (längeren) Nutzungsdauer der Investition A von vier Jahren übereinstimmen. Da die Anfangsauszahlung der Investition B geringer ist als die verfügbaren Mittel, können zu Beginn des Betrachtungszeitraums Differenzinvestitionen in Höhe des übersteigenden Betrags getätigt werden. Beurteilungsmaßstab bildet der Vermögensendwert am Ende der längsten Nutzungsdauer der in den Wirtschaftlichkeitsvergleich einbezogenen Alternativen:


Investition B t0 t1 t2 t3 t4
Zahlungssaldo zu Beginn der Periode 200 000 20 000 88 400 175 304 253 022
+ Zahlungsreihe der zu beurteilenden Investition vor Steuern – 180 000 72 000 96 000 72 000 0
+ Zinserträge aus Differenzinvestitionen (= Zahlungssaldo zu Beginn der Periode × Zinssatz, ab Periode 1) –.– 2 000 8 840 17 530 25 302
Steuern –.– 5 600 17 936 11 812 10 121
= Zahlungssaldo am Ende der Periode 20 000 88 400 175 304 253 022 268 204
Vermögensendwert 268 204

zur Berechnung der Steuern


Zahlungsreihe der zu beurteilenden Investition vor Steuern erfolgsneutraler Anschaffungsvorgang 72 000 96 000 72 000 0
+ Zinserträge aus Differenzinvestitionen 2 000 8 840 17 530 25 302
Abschreibungen, linear über drei Jahre (= 180 000 / 3) 60 000 60 000 60 000 0
= Bemessungsgrundlage 14 000 44 840 29 530 25 302
× Steuersatz 40% 40% 40% 40%
= Steuerzahlung 5 600 17 936 11 812 10 121

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Der Vermögensendwert der Investition A beträgt 271 226 €, bei der Investition B nur 268 204 €. Damit weist der Wirtschaftlichkeitsvergleich die Investition A gegenüber der Investition B als vorteilhaft aus. Ob die Investition A oder B für sich betrachtet zu empfehlen ist, kann erst beurteilt werden, wenn der Vermögensendwert berechnet wird, der sich bei einer alternativen Anlage der verfügbaren Zahlungsmittel ergibt.

Fortsetzung des Beispiels:

Legt der Investor seine liquiden Mittel in Höhe von 200 000 € am Kapitalmarkt zu 10% an, erhöht sich unter Berücksichtigung der Steuerpflicht der Zinserträge sein Vermögen bis zum Ablauf der vierten Periode auf 252 495 €. Bei den Berechnungen wird davon ausgegangen, dass die finanziellen Mittel im betrieblichen Bereich (Betriebsvermögen) angelegt werden. Damit unterliegen die Zinsen nach den allgemeinen Kriterien der Besteuerung. Die 25%ige Abgeltungsteuer gilt nur für Zinsen, die zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen (§ 32d EStG), dh für Kapitalanlagen, die dem Privatvermögen zugeordnet werden.[7]


Finanzanlage t0 t1 t2 t3 t4
Zahlungssaldo zu Beginn der Periode 200 000 0 12 000 24 720 38 203
+ Zahlungsreihe der Finanzanlage vor Steuern – 200 000 20 000 20 000 20 000 220 000
davon steuerpflichtig (Zinsen) 0 20 000 20 000 20 000 20 000
+ Zinserträge aus Differenzinvestitionen (= Zahlungssaldo zu Beginn der Periode × Zinssatz, ab Periode 1) –.– 0 1 200 2 472 3 820
Steuern –.– 8 000 8 480 8 989 9 528
= Zahlungssaldo am Ende der Periode 0 12 000 24 720 38 203 252 495
Vermögensendwert 252 495

zur Berechnung der Steuern


Zahlungsreihe der Finanzanlage vor Steuern (soweit steuerpflichtig) erfolgsneutraler Anschaffungsvorgang 20 000 20 000 20 000 20 000
+ Zinserträge aus Differenzinvestitionen 0 1 200 2 472 3 820
Abschreibungen –.– –.– –.– –.–
= Bemessungsgrundlage 20 000 21 200 22 472 23 820
× Steuersatz 40% 40% 40% 40%
= Steuerzahlung 8 000 8 480 8 989 9 528

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Da die Vermögensendwerte der Investitionen A und B mit 271 226 € bzw 268 204 € um 18 731 € bzw 15 709 € höher sind als der Zahlungssaldo der Finanzanlage am Ende des Berechnungszeitraums (= 252 495 €), sind isoliert betrachtet beide Sachinvestitionen vorteilhaft (absolute Betrachtung). Im Alternativenvergleich ist die Investition A zu wählen. Bei ihr übersteigt der Wert des Vermögens am Ende des Berechnungszeitraums den Vermögensendwert der Investition B um 3 023 € = 271 226 € – 268 204 € (relative Betrachtung).

Vierter Teil Einfluss der Besteuerung auf Investitionsentscheidungen › Zweiter Abschnitt Vermögensbezogene Vorteilhaftigkeitsmethoden › D. Interpretation der Vorteilhaftigkeitskriterien

2 598,16 ₽
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807 стр. 62 иллюстрации
ISBN:
9783811492745
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