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4.2 Formen der Pflege

Hilfe in den eigenen vier Wänden Ambulante Pflege

Herr B. ist Witwer und lebt alleine in seinem kleinen Einfamilienhaus. Zu einem Verkauf kann er sich nicht entschließen, weil ihn so wichtige Erinnerungen mit diesem Ort verbinden. Seit dem Tod seiner Frau lässt er den Pflegedienst einmal wöchentlich kommen. Die Pflegekraft hilft ihm beim Duschen und richtet dem Diabetiker die Medikamente für die nächste Woche her. Mittags geht er in die Wirtschaft um die Ecke zum Essen, weil sie einen günstigen, seniorengerechten Menüservice mit täglich wechselnden Gerichten anbietet. Um im Notfall jederzeit Hilfe anzufordern, hat ihn seine Tochter zur Installation eines Hausnotrufgerätes überredet; bisher hat Herr B. es noch nicht benötigt. Er möchte auf diese Weise noch viele Jahre in der bekannten und vertrauten Umgebung bleiben.

Ambulante Dienste, die professionelle Hilfe zu Hause anbieten, gibt es viele, und der Bedarf wächst ständig. Versorgung zu Hause im Fall der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit wird heute durch ein umfassendes Hilfsangebot abgedeckt (14):

 Ambulante Pflegedienste übernehmen Aufgaben der Grundpflege (Waschen, Anziehen, Hygiene ...) und Behandlungspflege (Verbände, Einreibungen, Spritzen ...), richten Medikamente her und beraten ausführlich.

 Behindertenfahrdienste helfen bei fehlender Mobilität, den Kontakt zu anderen nicht zu verlieren.

 Hausnotrufsysteme ermöglichen, im Notfall jederzeit Hilfe zu alarmieren.

 Hauswirtschaftskräfte, manchmal auch in Form einer Nachbarschaftshilfe, erleichtern die selbstständige Haushaltsführung.

 Essen auf Rädern oder mobiler Mittagstisch helfen, wenn das Kochen zum Problem wird.

 Der Mobile Soziale Hilfsdienst (MSH) springt ein, wenn sonstige Unterstützung benötigt wird.

Ob und ggf. welche Hilfen in der Nähe angeboten werden, teilen die zuständige Kranken- oder Pflegekasse und die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung mit. Sie oder die örtlichen Anbieter informieren auch über mögliche Zuschüsse.

Ambulante Hilfe kann nur dann selbstständiges Wohnen erhalten, wenn sie rechtzeitig und ausreichend genutzt wird. Spätestens bei schwerer Vollpflege oder bei Persönlichkeitsveränderungen, die Aufsicht erfordern, sind den ambulanten Möglichkeiten Grenzen gesetzt.

Hilfe hin und wieder – Teilstationäre Pflege

Tagespflege

Herr C. lebte bisher zusammen mit seiner Frau in einer kleinen Wohnung. Nach deren Tod ist er hilflos und zeitweise verwirrt. Seine Tochter möchte ihn auf keinen Fall in ein Heim geben, kann sich aber tagsüber wegen der eigenen Berufstätigkeit nicht um ihn kümmern. Sie erfährt, dass es im Seniorenzentrum die Möglichkeit gibt, den Vater tagsüber in einer Art Hort betreuen zu lassen, und dass dort bereits mehrere Bekannte des Vaters betreut werden. Sie hilft Herrn C. nun morgens, sich fertigzumachen, und frühstückt mit ihm. Um halb acht wird er vom Fahrzeug der Tagespflege abgeholt und dort fachkundig betreut. Wenn er gegen 17 Uhr zurück in die Wohnung kommt, ist er ausgeglichen und erzählt von seinen Erlebnissen. Die Tochter kann nun ohne Sorgen ihrem Beruf nachgehen.

Tagespflege gibt es mittlerweile in vielen Städten und Gemeinden.

Sie wird vorwiegend genutzt

 von Angehörigen, um die Hauptpflegeperson zu entlasten (Urlaub, Arbeit, Regeneration)

 von alleinstehenden Senioren, die nicht mehr ins soziale Netz eingebunden und daher oft einsam und isoliert sind, um dem entgegenzuwirken

 von jüngeren Senioren, denen ein normales Pflegeheim nicht genügend Anreize zur Gestaltung des eigenen Tagesablaufes geben kann.

Unter bestimmten Bedingungen geben die Pflegekasse oder andere Stellen Zuschüsse. Über solche Einrichtungen in der Nähe informieren Pflegekasse oder Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Nachtpflege

Frau D. pflegt ihre Mutter seit Jahren und möchte das auch weiterhin übernehmen. Da die Mutter zunehmend verwirrt ist und die halbe Nacht herumgeistert, ist Frau D. damit alleine überfordert. Der Leiter eines Pflegeheimes weiß Rat: Um Frau D. von der anstrengenden Aufsicht in der Nacht zu entlasten, kann sie die Mutter abends in das Pflegeheim bringen und morgens wieder abholen. Solange die Mutter mobil genug ist und nicht dauerhaft liegen muss, scheint das ein gangbarer Weg.

Auch die Nachtpflege ist möglich, wird allerdings sehr selten in Anspruch genommen. Zum einen ist es für die anbietenden Heime wenig lukrativ, ein Bett nur nachts zu belegen, zum anderen reagieren besonders verwirrte Menschen recht empfindlich auf jeden Ortswechsel. Dennoch kann, wie das Beispiel von Frau D. zeigt, auch dies eine mögliche Alternative sein, wenn es alleine nicht mehr geht und das Heim vermieden werden soll. Auch für die Nachtpflege sind unter gewissen Umständen Zuschüsse der Pflegekasse möglich.

Kurzzeitpflege

Familie E. pflegt und versorgt die Eltern in der Einliegerwohnung ihres Hauses. Die Mutter braucht nach einer Lungenentzündung vorübergehend die Hilfe der Sozialstation. Die Familie macht sich Gedanken, ob sie den lange geplanten Urlaub antreten soll. Der Pflegedienst empfiehlt, die Mutter während dieser Zeit im Pflegeheim in Kurzzeitpflege vollstationär versorgen zu lassen. Sind Urlaub und Abwesenheit der Pflegepersonen vorüber, kommt die Mutter wieder nach Hause.

Kurzzeitpflege wird von geeigneten Institutionen, meist Pflegeheimen oder Krankenhäusern, angeboten und ist eine zeitlich klar begrenzte vollstationäre Versorgung. Sie kann aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen werden:

 Verhinderung/Entlastung der Pflegeperson

 Nachsorge und Stabilisation nach einer Operation oder schweren Erkrankung, wenn die Person sich eine Rückkehr nach Hause noch nicht zutraut

 Anpassungs-/Umbaumaßnahmen in der häuslichen Umgebung

 Überbrücken einer Wartezeit – z.B. auf Pflegeplatz, REHA-Maßnahme, Krankenhausaufenthalt.

Ist der Patient nach der Pflegeversicherung eingestuft, zahlt die Pflegekasse

unter bestimmten Umständen einen Zuschuss.

Hilfe rund um die Uhr – Vollstationäre Pflege

Frau F. lebte bisher allein und weitgehend selbstständig in ihrer Wohnung, unterstützt von ihrer Tochter. Zweimal in der Woche kam der Pflegedienst, um beim Duschen zu helfen, einmal wöchentlich die Haushaltshilfe, hin und wieder Essen auf Rädern.

Nach einem Schlaganfall ist die rechte Seite noch immer sehr schwach. Trotz sechswöchiger Rehabilitation macht man ihr wenig Hoffnung, die Körperhälfte wieder voll einsetzen zu können. Die Fortschritte sind klein und langsam, Frau F. wird alleine wohl nicht mehr zurechtkommen. Sie wäre eigentlich noch rüstig genug, um sich den Aufgaben eines selbstständigen Lebens zu stellen, kann aber wichtige Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe nicht mehr zuverlässig bewältigen. Da ihre Tochter tagsüber berufstätig ist und nicht immer helfen kann, entscheidet sie sich für einen Umzug ins Pflegeheim, wo sie Hilfe und Pflege jederzeit in Anspruch nehmen kann.

Wenn der Hilfebedarf so groß wird, dass rund um die Uhr Pflege zur Verfügung stehen muss, ist das Wohnen in der eigenen Wohnung oder im Haushalt der Angehörigen meist nicht mehr möglich. Ein Platz in einem Pflegeheim muss gefunden werden.

Die heutigen Pflegeheime stellen die dritte Stufe der klassischen Versorgung dar: Wenn die Hilfe durch Angehörige (erste Stufe) und ambulante Dienste (zweite Stufe) nicht mehr ausreicht, muss Pflege und Versorgung vollstationär gewährleistet werden.

Qualität, Ausbildung und Ausstattung der Einrichtungen regelt Das Heimgesetz. Derzeit werden folgende Typen der vollstationären Pflege unterschieden:

Altenheim

In Altenheimen wurde die Versorgung und Betreuung gesichert, wenn die eigenen Haushaltsführung nicht mehr möglich, aber noch keine volle Pflegebedürftigkeit gegeben war. Die Zimmer waren abschließbar und komfortabler eingerichtet als im Heim. Wohnen, Privatheit und eigenständiger Tagesablauf hatten Vorrang vor Pflege. Die privaten Räume wurden ergänzt durch Gemeinschaftseinrichtungen mit Heimcharakter.

Im Zuge der Pflegeversicherung verloren diese Einrichtungen an Bedeutung, da die Pflegekasse sie nicht mehr bezuschusst. Einige Altenheimplätze sind aber hier und dort noch zu finden.

Pflegeheim

Diese Institutionen sind heute am weitesten verbreitet. Sie dienen der vollen Versorgung und Pflege von betagten Menschen, die auch mit Hilfe nicht mehr selbstständig leben oder sich versorgen können. Neben Wohnung und Verpflegung gibt es umfassende pflegerische Betreuung und Versorgung in allen Pflegestufen rund um die Uhr.

Das bringt mit sich, dass die Bewohner sich in den meisten Fällen von ihrem gewohnten Tagesablauf und Lebensrhythmus verabschieden und sich ganz im Tagesgeschehen des Heimes einordnen müssen. Versorgung und Sicherheit sind stärker betont als Wohnen und Selbstständigkeit.

Manche Pflegeheime verfügen über spezielle Stationen, die den Bedürfnissen altersverwirrter Menschen Rechnung tragen.

Seniorenstift/Seniorenresidenz

Diese Form der stationären Pflege ist eher für aktive, rüstige Rentner gedacht, die noch mobil sind und ihr Leben aktiv gestalten können. Hier stehen viele Leistungen zur Wahl. Jeder Bewohner kann sich entscheiden, ob und wie oft er die Angebote nutzen möchte. Nur selten haben diese Einrichtungen typischen Heimcharakter. Aus diesem Grund werden die Residenzen und Wohnstifte im anschließenden Abschnitt „Wohnen mit Betreuung“ vorgestellt.

Einige dieser Einrichtungen haben sich zum Ziel gemacht, Hilfe und Pflege auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten, ohne dass ein Umzug in ein weiteres Heim notwendig würde. Dann fallen diese Häuser ebenfalls unter das Heimgesetz und müssen die medizinische/pflegerische Hilfe wie ein Pflegeheim rund um die Uhr durch ausgebildete Fachkräfte anbieten. Die Träger sind meist privat (Residenz) oder eine Stiftung (Wohnstift).

Bei all diesen Einrichtungen der stationären Altenhilfe steht Gemeinschaft vor Individualität, das Bedürfnis nach Sicherheit vor dem nach Selbstbestimmung, Zusammenfassung in homogenen Gruppen vor der Mischung unterschiedlicher Personenkreise. Genau hier aber kollidiert das Angebot mit den Bedürfnissen der Senioren von heute.

Professionelle Hilfe bei Bedarf Wohnen mit Betreuung

In den 80-er Jahren formte sich zunehmend Kritik an den klassischen Formen der Altenhilfe: Die ambulanten Angebote waren oft zu wenig, zu weit weg oder zu teuer. Das Pflegeheim konnte den Wunsch nach Selbstständigkeit und Kontakt zu anderen Bevölkerungsgruppen nicht erfüllen. Die Menschen stellten zunehmend ihr Bedürfnis nach umfassender Sicherheit hinten an und suchten nach Alternativen, die selbstständiges Wohnen und Leben ermöglichen sollten.

Seit dieser Zeit entstehen Wohnanlagen für Senioren, die nicht mehr auf stationäre Unterbringung, sondern auf selbstständige Haushaltsführung setzen. Sie wollen Privatheit und Autonomie des Einzelnen erhalten, Ausgrenzung bzw. Isolation vermeiden, Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft fördern und so letztlich eine Unterbringung im Heim vermeiden oder verzögern. Die Bewohner sind keine Heimbewohner, sondern selbstständige Mieter bzw. Eigentümer. Die Anlagen liegen in der Regel zentral und haben eine gute Anbindung an das Verkehrsnetz. Im Idealfall sind die Wohnungen seniorengerecht – etwa mit Aufzug oder Rampe für Gehhilfen – ausgestattet und weisen bei der Einrichtung ausreichend Platz, genügend große Türen, Einbauschränke, keine Hochschränke etc. auf. Hilfe und Unterstützung gibt es bei Bedarf in unterschiedlichem Ausmaß.

Seniorengerechte Wohnanlagen:

Herr G. hat sich nach dem Tod seiner Frau von allen zurückgezogen und lebt nun ganz allein in seiner großen Wohnung. Die Tochter macht sich große Sorgen und überredet ihn, in eine Seniorenwohnanlage in der Nähe zu ziehen. Dort kann er seine Wohnungstür schließen, wenn ihm danach ist, sich aber mit den anderen Hausbewohnern unterhalten, wann immer er möchte. Da er keine Hilfe auf Abruf braucht, fühlt er sich dort gut aufgehoben.

Seniorengerechte Wohnanlagen gehören eigentlich nicht unter die Rubrik „Wohnen mit Betreuung“, da sie meist weder Betreuung noch Beratung anbieten. Der Vollständigkeit halber und zur Unterscheidung seien sie dennoch hier aufgeführt.

Die Betreiber seniorengerechter Wohnanlagen gehen davon aus, dass selbstständiges Wohnen oft nur deshalb nicht mehr möglich ist, weil die eigene Wohnung den Bedürfnissen eines alten Menschen mangels seniorengerechter Bauweise und Einrichtung nicht entspricht. Außerdem hofft man, dass die Gemeinschaft mit anderen Menschen in vergleichbarer Situation ein Bollwerk gegen Einsamkeit und Depression sein kann.

Betreutes Wohnen in Anlagen:

Frau H. ist nach einem Sturz gehbehindert und kann ein selbstständiges Leben nur noch mit Hilfe ihres Rollwagens führen. Die eigene Wohnung ist dafür nicht geeignet. Wenn sie schon umziehen muss, will sie nach einer Einrichtung mit einem Pflegedienst im Haus suchen. Bei Bedarf soll jemand im Haushalt helfen können. Nach reiflicher Überlegung entscheidet sie sich für eine Einrichtung des Betreuten Wohnens im Nachbarort. Dort schließt sie mit dem Mietvertrag auch ein Betreuungspaket ab: Eine Hauswirtschaftshilfe reinigt einmal die Woche die ganze Wohnung und kümmert sich um große Wäsche und Gardinen; eine Sozialpädagogin sitzt halbtags als Ansprechpartner in einem eigenen Büro, berät bei Fragen und organisiert ein eigenes Freizeitprogramm. Die Teilnahme daran ist freiwillig, ebenso das Beratungsangebot. Der Träger der Einrichtung hat seinen eigenen Pflegedienst im Nachbarhaus untergebracht, so dass sich jederzeit – und sogar nachts (gegen Aufpreis) –Hilfe und Pflege anfordern lassen. Auch Essen auf Rädern wäre bestellbar. Frau H. hat die zu erwartenden Kosten durchkalkuliert und sich entschieden, dieses umfassende Service-Paket zu nutzen.

Einrichtungen des Betreuten Wohnens gibt es seit den 80-er Jahren. Manchmal werden sie auch unter dem Namen Service-Wohnen, Wohnen Plus, Unterstütztes Wohnen oder Begleitetes Wohnen angeboten. Sie sollen die Vorteile des privaten und selbstständigen Wohnens mit den Vorteilen der sicheren Versorgung im Heim verbinden. Wesentliche Merkmale des Betreuten Wohnens sind

 altersgerechte Wohnungen

 selbstständiges Wohnen als Mieter oder Eigentümer

 jederzeit verfügbare Betreuungsleistungen

 Abruf von Pflege und Service bei Bedarf.

Allerdings unterscheiden sich die Angebote zum Teil erheblich hinsichtlich ihrer Service- und Betreuungsleistungen. Eigentlich dürfte man nur von „Service-Wohnen“ sprechen (15), kritisiert Barbara Keck, Ansprechpartnerin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO). Der Begriff „Betreutes Wohnen“ lasse bei den Interessenten den Eindruck entstehen, es handle sich hierbei um Rundumbetreuung. Oft gibt es nur minimale Versorgung und Sicherheit (Hausmeistermodell), manchmal sogar lediglich eine Hausnotrufanlage, die nicht einmal angeschlossen sein muss.

Ein Jahr nach ihrem Umzug ins Betreute Wohnen trifft Frau H. Ihre frühere Nachbarin, Frau I. Auch sie ist vor einiger Zeit in das Betreute Wohnen in der eigenen Stadt gezogen, zeigt sich aber mittlerweile bitter enttäuscht. „Außer einem Hausnotruf vom Deutschen Roten Kreuz ist keinerlei Betreuung oder Hilfe da“, klagt sie – nur vielleicht der Hausmeister, der ihr hin und wieder den Einkauf abnimmt oder auch schon einmal einen kleinen Streit schlichtet. Sie hatte anderes erwartet: Mehr Hilfen und vor allem einen festen Ansprechpartner. Sie kann gar nicht verstehen, dass ihr Wohnungsnachbar genau dies so schätzt: Ihn würde mehr Service stören. Auf Anraten von Frau H. überlegt sie nun, nach Einhalten der Kündigungsfrist in deren Einrichtung umzuziehen.

Betreutes Wohnen bedeutet für jeden etwas anderes. Das macht dieses Angebot so vielfältig, ist aber auch Grund vieler Missverständnisse. Da der Name rechtlich nicht geschützt ist, kann jede Einrichtung sich so nennen, ohne besondere Qualitätsmerkmale erfüllen zu müssen. Daher ist besonders wichtig, Angebote genau zu studieren und sich klar zu machen, wie viel an Hilfe man selbst will und sich leisten kann.

Seniorenresidenz

Seniorenresidenzen sind unabhängige, frei finanzierte Einrichtungen mit Hotelcharakter. Sie stellen die Privatsphäre des Einzelnen stärker in den Vordergrund als die Pflege und haben meist ein größeres begleitendes Angebot als beim Betreuten Wohnen üblich. Sonst sind sie in Konzeption und Ausrichtung ähnlich: Die Bewohner sind selbstständige Mieter bzw. Wohnungseigentümer, die neben einem verpflichtenden Grundangebot an Versorgungsleistungen weitere Hilfe und Betreuung (gegen Bezahlung) rund um die Uhr abrufen können. Das Leistungsangebot erlaubt, bei steigendem Pflegebedarf den Umzug in eine andere Einrichtung möglichst lange zu vermeiden. Schwerstpflege oder Dementenpflege sind allerdings nur in wenigen Häusern möglich.

Seniorenstift

Auch die Begriffe „Seniorenstift“ und „Seniorenresidenz“ sind rechtlich nicht definiert, können also von jeder Einrichtung genutzt werden. In der Literatur werden sie häufig synonym verwendet. Ihr Hauptunterscheidungskriterium ist der Träger: Werden die Residenzen von privatwirtschaftlichen Unternehmen geführt, heißen sie meist Stift oder Stiftung.

Die Bewohner mieten auch hier eine Wohnung und richten sie nach ihrem Geschmack ein: Möbel, lieb gewordene Erinnerungsstücke, Bücher und Bilder. Sie können dort alles tun, was sie auch in einer „normalen“ Wohnung tun würden – essen, trinken, schlafen, Hobbys ausüben oder Gäste empfangen. Diesen privaten Rahmen erweitern gemeinsam genutzte Außenanlagen und Gemeinschaftsräume. Kurze Wege im Gesundheits- und Fitnessbereich animieren zur aktiven Vorsorge, Angebote zur Betreuung, Beratung und Pflege helfen bei nachlassenden Kräften und Hilfebedarf.

Auch hier steht die individuelle Lebensführung im Vordergrund. Steigende Pflegebedürftigkeit oder Demenz setzen den Plänen für ein langes und selbstbestimmtes Wohnen jedoch Grenzen.

Wenn die Erinnerung verschwimmt Die Pflege von Demenzkranken

Verwirrtheit, Vergesslichkeit, Persönlichkeitsveränderungen – all das sind Erscheinungen, die Versorgung und Pflege eines Menschen erheblich erschweren können. Hier reichen Wissen und Möglichkeiten des häuslichen Umfeldes oft nicht aus, und ein Pflegeplatz muss gesucht werden. Wie aber damit umgehen, dass die dementen Patienten für ihre nicht eingeschränkten Mitbewohner genauso anstrengend werden können wie für die Angehörigen? Was tun, um eine Selbstgefährdung der verwirrten Menschen zu verhindern?

Pflege auf der Pflegestation:

Frau J. lebte lange Jahre allein in ihrer Wohnung und wurde von der Tochter und dem Pflegedienst betreut. Nachdem sie immer häufiger verwirrt und orientierungslos im Ort aufgefunden wurde und beinahe einen Unfall verursacht hätte, organisierte die Tochter einen Umzug ins Pflegeheim. Dort lebte Frau J. mehrere Jahre zusammen mit anderen pflegebedürftigen Senioren auf der Station. Die akzeptierten ihr sprunghaftes und oft aus dem Zusammenhang gerissenes Verhalten und bemühten sich, sie in ihren Alltag mit einzubeziehen.

Solange die Patienten durch ihr Verhalten sich selbst oder andere nicht gefährden, wird meistens versucht, sie im Kontakt mit anderen, nicht eingeschränkten Senioren zu pflegen. Da sie ein erhöhtes Maß an Aufsicht und Zuwendung brauchen, ist für ihre Pflege mehr Zeit und Personal nötig, was nicht überall machbar ist.

Pflege auf der Dementenstation:

Im Lauf der Zeit verschlechterte sich der Zustand von Frau J. Erheblich: Sie fand schon nach wenigen Schritten nicht mehr den richtigen Weg in ihr Zimmer und suchte immer häufiger in den Schränken anderer Bewohner nach ihren Sachen, die sie dort natürlich nicht finden konnte. Die anderen Patienten reagierten verärgert, schließlich gereizt. Nachdem Frau J. eines Tages ungesehen das Haus verlassen hatte, um ihren längst verstorbenen Mann zu besuchen, wurde sie auf eine besondere Station des Pflegeheimes verlegt, in der sie von nun an durch besonders ausgebildete Fachleute betreut werden konnte. Da auf dieser Station die Türen abgeschlossen werden können, war sie auch vor den Folgen ihrer Weglauftendenz geschützt. Die anderen Heimbewohner beruhigten sich bald wieder.

Dementenstationen sollen die kompetente Versorgung durch speziell ausgebildetes Fachpersonal gewährleisten und Patienten wie Umgebung voreinander schützen. Dieser Ansatz richtet sich vorwiegend an das Bedürfnis nach umfassender Sicherheit. Selbstbestimmte Lebensführung und individuelle Tagesgestaltung sind nur am Rande möglich.

Mittlerweile gibt es neue Strömungen im Umgang mit demenzkranken Menschen, die sich weniger der Sicherheit oder Pflege als vielmehr der Integration mit Hilfe einer möglichst normalen Alltagsgestaltung widmen. Sie versuchen, den Schwerpunkt vom Bedürfnis nach Sicherheit hin zu mehr Selbstständigkeit und Individualität zu verlagern, ohne die erhöhte Aufsichtspflicht zu vergessen. Diese Konzepte werden später im Kapitel „Ungewöhnliche Pflegekonzepte“ vorgestellt.

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