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Warum entstand die Treuhand?

Eine »Treuhand« ist zunächst erst einmal nichts anderes als ein Vertragsverhältnis. Dabei gibt der Eigentümer einer Sache als »Treugeber« diese dem »Treunehmer« oder »Treuhänder«. Der übt dann damit alle mit dem Eigentum verbundenen Rechte im eigenen Namen, jedoch nicht zum eigenen Vorteil, aus. Das Wichtigste dabei sind die »treuen Hände«, denen das Eigentum anvertraut würde. 1989/90 wussten viele, wer »untreue Hände« gehabt hatte, aber niemand, wem man noch vertrauen könne. Die am 18. November 1989 unter Hans Modrow gebildete Regierung war durch keine demokratische Wahl legitimiert. Trotzdem verpflichtete sie die Verfassung der DDR, das »Eigentum des Volkes« zu schützen. Das war für sie der Kernpunkt für die »Rettung des Sozialismus«.


Hans Modrow wird am 13. November 1989, wenige Tage nach dem Mauerfall, von den Mitgliedern der Volkskammer als neuer Vorsitzender des Ministerrats der DDR eingesetzt und mit einer neuen Regierungsbildung beauftragt. (picture alliance / dpa / Volkhard Kühl)

Christa Luft, als Mitglied der Regierung Modrow bis zur freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 im Amt der Ministerin für Wirtschaft der DDR, erklärte: »Da eine Privatisierung im großen Rahmen nicht zu unseren Zielen gehörte, hatte es auch einer speziellen Behörde dazu nicht bedurft. […] Eine Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums zu schaffen, war in der Regierung und der von ihr beauftragten Arbeitsgruppe ›Wirtschaftsreform‹, ebenfalls in der Volkskammer oder am Runden Tisch dabei lange überhaupt kein Thema.«

Das änderte sich, als Hans Modrow und seinen Koalitionären während des Besuchs am 13. und 14. Februar 1990 in Bonn klar wurde, dass das Ende der DDR nahte. Darauf reagierten auch die Anfang 1990 am Runden Tisch politisch aktiv gewordenen oppositionellen Gruppen, die nun in einem zeitweilig rechtsfreien Raum mitregierten. Überlegungen darüber, was aus dem »Volkseigentum« werden sollte, gingen vor allem vom »Freien Forschungskollegium ›Selbstorganisation‹« aus. Sie kulminierten in der Idee zur Gründung der Treuhandanstalt. Der Ingenieur Matthias Artzt, Mitglied des »Forschungskollegiums«, erklärte: »Der konkrete Anlass für den Entwurf zur Gründung einer Treuhandgesellschaft war der 7. Fe­bruar. An diesem Tag waren die Minister ohne Geschäftsbereich bei Bundeskanzler Kohl eingeladen. Und sie hatten um einen Milliardenkredit gebeten. Kohl hat dieses abgelehnt. Und am gleichen Tag haben wir noch ein Interview mit dem Präsidenten der USA, Bush, gehört, der gesagt hat: Nun geht es nur noch um den Anschluss der DDR nach Artikel 23.« So entstand der »Vorschlag der umgehenden Bildung einer Treuhandgesellschaft (Holding) zur Wahrung der Anteilsrechte der Bürger mit DDR-Staatsbürgerschaft am ›Volkseigentum‹ der DDR«. Sie sollte verhindern, dass sich im Einigungsprozess Funktionäre oder Spekulanten das DDR-Vermögen unter den Nagel rissen.


Christa Luft, ab Oktober 1988 Rektorin der Hochschule für Ökonomie »Bruno Leuschner«, wird als stellvertretende Vorsitzende des Ministerrats der DDR berufen und übernimmt das Amt der Wirtschaftsministerin in der Modrow-Regierung. (picture alliance / dpa – Report / Wilfried Glienke)

Wolfgang Ullmann, Mitbegründer der Oppositionsgruppe »Demokratie Jetzt«, machte den Vorschlag am 12. Februar 1990 öffentlich. Der Runde Tisch fasste einstimmig den Beschluss, dass die Modrow-Regierung bis zum 1. März eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten habe. Nun wurde die Idee auch im Westen diskutiert. Weshalb die DDR-Oppositionellen eine »Treuhand« für nötig hielten, beschrieb die Frankfurter Allgemeine am 15. März 1990: »In der Bildung der Treuhandanstalt sieht Ullmann einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Rechte und des Eigentums der Bürger. Auf eine Enteignung der Bürger würde es hinauslaufen, wenn das von ihnen erarbeitete und eigentlich auch ihnen gehörende Volkseigentum als Staatseigentum behandelt würde.«


Der Theologe Wolfgang Ullmann (rechts) bei einer Sitzung des Zentralen Runden Tisches Ende Januar 1990 im Berliner Schloss Niederschönhausen. Gemeinsam mit dem Regisseur Konrad Weiß (links) und der Bürgerrechtlerin Ulrike Poppe gründet er 1989 die Bewegung »Demokratie Jetzt«. Nach der Wahl am 18. März 1990 wird er Abgeordneter der Volkskammer und deren Vizepräsident als Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Grüne. (picture alliance / dpa – Report / Peter Zimmermann)

Dementsprechend legte die erste Treuhandverordnung fest: »1. Zur Wahrung des Volkseigentums wird mit Wirkung vom 1. März 1990 die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums gegründet.« Wie mit dem Eigentum weiter zu verfahren sei, blieb offen: »Bis zur Annahme einer neuen Verfassung wird die Treuhandanstalt der Regierung unterstellt.«

An den sozialistischen Grundlagen der DDR wollte die Regierung Modrow damit nicht rütteln. Deshalb bestimmte die Treuhandverordnung, welche Vermögensteile betroffen waren, und schloss »das volkseigene Vermögen, das sich in Rechtsträgerschaft der den Städten und Gemeinden unterstellten Betriebe und Einrichtungen befindet, sowie das volkseigene Vermögen der als Staatsunternehmen zu organisierenden Bereiche und durch LPG genutztes Volkseigentum« aus. Die gesamte Infrastruktur – Post, Bahn, Wasserwege und Straßen – wurde zum »Sondervermögen«. Da die Gesetzgebung auf der Grundlage der geltenden DDR-Verfassung erfolgte, blieben auch Grund und Boden »unteilbar und unveräußerlich«.

Trotz erster Schritte auf dem Weg in eine Marktwirtschaft konnte die Treuhand bis zum 18. März 1990 kaum umfänglich als »Umbauagentur« wirken. Vor der Veränderung der dazu ungeeigneten Struktur stand für die neue Regierung unter der Führung der CDU zuerst ein neuer politischer Auftrag der Anstalt. Das am 17. Juni 1990 verabschiedete »Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens« formulierte als »Absicht« der Treuhandanstalt:

»• die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen,

• die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,

• Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen.«

Dieser Schwenk um hundertachtzig Grad entsprach dem Wunsch nach einer schnellen Einheit. Was nach dem Krieg von der Gründergeneration der DDR gern als »Revolution« interpretiert wurde, machte das Treuhandgesetz nun rückgängig. Paragraph 1, Vermögensübertragung, legte fest: »(1) Das volkseigene Vermögen ist zu privatisieren …« Damit wurde die Treuhand, je nach Blickwinkel, für die einen die tatsächliche »Revolution« des Herbstes 1989, für die anderen jedoch zur »Konter­revolution«.

Zum Treuhanderlös bestimmte Paragraph 5: »(1) Die Einnahmen der Treuhandanstalt werden vorrangig für die Strukturanpassung der Unternehmen … [und] in zweiter Linie für Beiträge zum Staatshaushalt und zur Deckung der laufenden Ausgaben der Treuhandanstalt verwendet.«

Das sollten künftig Kapitalgesellschaften besorgen. Paragraph 7 legte fest: »(1) Die Treuhandanstalt verwirklicht ihre Aufgaben in dezentraler Organisationsstruktur über Treuhand-Aktiengesellschaften, die nach Anzahl und Zweckbestimmung mit den Aufgaben der Treuhandanstalt die Privatisierung und Verwertung des volkseigenen Vermögens nach unternehmerischen Grundsätzen sichern.«

Überdies hatte sie die Anpassung an die Wirtschaftsstruktur der alten Bundesrepublik zu schaffen. Paragraph 8: »(1) Die Treuhand-Aktiengesellschaften haben unter Hinzuziehung von Unternehmensberatungs- und Verkaufsgesellschaften sowie Banken und anderen geeigneten Unternehmen zu gewährleisten, dass in ihrem Bereich folgende Aufgaben unternehmerisch und weitestgehend dezentral gelöst werden:

• Privatisierung durch Veräußerung von Geschäftsanteilen oder Vermögensanteilen,

• Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen,

• Stilllegung und Verwertung des Vermögens von nicht sanierungsfähigen Unternehmen oder Unternehmensteilen.«

Damit war eine Konstruktion gefunden, mit der einerseits die DDR-Wirtschaft kompromisslos an die der Bundesrepublik angepasst wurde, gleichzeitig aber keine »Staatsholding« entstand. Das verhinderte später die »Durchgriffshaftung«, also das Einstehen des Eigentümers Treuhandanstalt für Fehler. Andererseits »regierte« sie in die ostdeutschen Betriebe hinein, denn jeder Pfennig, den diese brauchten, konnte nur von der Treuhand kommen. Wie eine »Konzernmutter« hielt sie alle Fäden in der Hand, war aber nicht verantwortlich, wenn etwas schiefging.

Vor diesem Hintergrund relativierte sich der Paragraph 2, Punkt 6, des Treuhandgesetzes: »(6) Die Treuhandanstalt hat die Strukturanpassung der Wirtschaft an die Erfordernisse des Marktes zu fördern, indem sie insbesondere auf die Entwicklung sanierungsfähiger Betriebe zu wettbewerbsfähigen Unternehmen und deren Privatisierung Einfluss nimmt. Sie wirkt darauf hin, dass sich durch zweckmäßige Entflechtung von Unternehmensstrukturen marktfähige Unternehmen herausbilden und eine effiziente Wirtschaftsstruktur entsteht.«

Festzuhalten bleibt also: In den Monaten vor und dem ersten halben Jahr nach der Einheit dachte man an einen Umbau der DDR-Wirtschaft, nicht an deren Kahlschlag. Lothar de Maizière resümierte dazu im Nachhinein über die Rolle der Treuhand: »Sie hatte ein unerreichbares Ziel.«

So sahen es die Leute mit dem Geld in der Hand wohl schon früher. Das belegen ihre Aktivitäten. Danach blieb der Treuhand nur noch, ihre Polemik an die Realität anzupassen. Nun hieß es: »Privatisierung ist die beste Sanierung.« Und: Die Anstalt habe drei Aufgaben in der Rangfolge ihrer Bedeutung: »Schnelle Privatisierung – entschlossene Sanierung – behutsame Stilllegung«.

Waren die »treuen Hände« schmutzig?

Ja, sagen viele, die Anfang der 1990er Jahre durch die Treuhandaktivitäten ihre Arbeit verloren. Oft kamen sie nie wieder so richtig auf die Beine. Das spüren die Betroffenen heute an ihrer Rente. Ja, sagen auch manche Politiker und verweisen auf den bis heute weitgehend deindustrialisierten Osten. Im Fernsehen sind Berichte über besonders dreisten Betrug zu sehen. Die Darstellung von Treuhandverkäufen ganzer Firmenkomplexe für 1 DM soll illustrieren, dass das alles gar nicht mit rechten Dingen zugehen konnte. Es gibt sogar konkrete Zahlen. Am 17. Januar 1994 informierte Bundesfinanzminister Theo Waigel den Deutschen Bundestag: »In den der Stabsstelle ›Besondere Aufgaben‹ des Direktorates Recht der Treuhandanstalt bisher bekanntgewordenen Fällen von Vereinigungskriminalität beläuft sich der strafrechtlich – nicht betriebs- oder volkswirtschaftlich – relevante Schaden, das heißt der Schaden, der auf tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Handlungen beruht, an die das Gesetz eine Strafandrohung knüpft und für die ein Anfangsverdacht besteht, auf rund 3 Mrd. DM – Schaden der Treuhandanstalt ca. 1,84 Mrd. DM, Schaden von Treuhand-Unternehmen ca. 961 Mio. DM, Schaden von Dritten ca. 207 Mio. DM. Dank der erfolgreichen Tätigkeit der verschiedenen Kontrollorgane der Treuhandanstalt konnte der tatsächlich eingetretene Schaden allerdings auf rund 300 Mio. DM begrenzt werden.«

Die Treuhandanstalt (THA) habe mit Kriminalität wenig zu tun, beteuerten hingegen ihre ehemaligen Mitarbeiter. Sie haben sich im »Treuhand Alumni Club e. V.« zusammengeschlossen. Ihr Präsident, Dr. Ken-Peter Paulin, erklärte 2011: »Die Anzahl der ›Fälle‹ mit kriminellem Hintergrund über die gesamte Laufzeit der THA liegt mit weniger als 2 Prozent recht niedrig. Das bedeutet: In über 98 Prozent aller Privatisierungsfälle ist derartiges nicht aufgedeckt worden.« Am 16. März 2011 erläuterte er in der Frankfurter Allgemeinen auch, weshalb Kriminalität in größerem Umfang gar nicht möglich gewesen sei: »Die THA war von Anfang bis Ende ihrer Tätigkeit von vielen Seiten einer beinahe ›umfassenden‹ Kontrolle unterzogen. Unsere Kontrolleure waren: der Verwaltungsrat der THA, zwei Ministerien des Bundes, die Landesregierungen, die Gewerkschaften, das Bundeskartellamt, die EU-Kommission und nicht zuletzt die Presse. Natürlich waren die internen Kontrollen der THA nicht von Anfang an da, aber sie wurden zügig aufgebaut, sobald ihre Notwendigkeit erkannt war. […] So wurden folgende Funktionen aus der Taufe gehoben: Umweltschutz/Altlasten, Recht, Zentrales Beteiligungscontrolling, Prüfung von Unternehmenskonzepten, Koordination Reprivatisierung, um einige zu nennen. Die ursprünglichen Kontrollgremien existierten ohne Diskontinuität weiter. Die THA wurde im Laufe der Zeit immer stärker kontrolliert.«

Wissenschaftler bemühten sich um eine differenzierte Betrachtung. Dennoch fällten auch sie ein hartes Urteil. Jan Priewe, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, erklärte zum Ende der Treuhand am 31. Dezember 1994: »Es wurde relativ regellos, mitunter willkürlich und manchmal kriminell privatisiert.«

Die mit Wirtschaftskriminalität befassten Professoren Klaus Boers von der Universität Münster und Hans Theile von der Universität Konstanz wiesen in diesem Zusammenhang auf folgenden Umstand hin: »Die Stabsstelle bearbeitete, meist nach externen oder internen Hinweisen, 3.661 strafrechtlich bedeutsame Vorgänge, unterlag dabei aber keinem Ermittlungs- und Anzeigezwang. In der Regel gerieten Mitarbeiter oder Unternehmen in den Blick, wenn sie im Verdacht standen, die Treuhand strafrechtswidrig geschädigt zu haben. Auf diese Weise wurden der Stabsstelle weit mehr Verdachtsfälle bekannt als der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Dies lag und liegt nicht zuletzt daran, dass sich Mitarbeiter, die einen strafrechtlich relevanten Verdacht hegen, eher an eine Einrichtung des Unternehmens wenden als an die Polizei oder Justiz. Allerdings beruhte letztlich nur ein Drittel der 1.426 die Treuhand betreffenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren auf Anzeigen der Stabsstelle. Auch die Anklagequote bewegte sich bei den von der Stabsstelle untersuchten Fällen mit 28 Prozent in einem für Wirtschaftsverfahren üblichen Rahmen.«

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags erfuhren zu diesen Ermittlungen Konkreteres, denn verschiedene Untersuchungsausschüsse beschäftigten sich mit den Treuhandaktivitäten. In der Drucksache 12/6664 des Deutschen Bundestags vom 24. Januar 1994 hieß es: »Die Stabsstelle ›Besondere Aufgaben‹ der Treuhandanstalt ist seit ihrem Bestehen ab Februar 1991 bis September 1993 in über 1.400 Fällen dem Vorwurf strafrechtlich relevanten Verhaltens nachgegangen. In diesem Zeitraum wurden 586 Ermittlungsverfahren der staatlichen Strafverfolgungsbehörden registriert; 188 dieser Ermittlungsverfahren wurden aufgrund von Strafanzeigen der Treuhandanstalt eingeleitet. Von diesen 586 Ermittlungsverfahren betrafen 292 Verfahren Privatisierungsvorgänge; 56 dieser Ermittlungsverfahren sind eingestellt worden, in 64 Fällen liegen Urteile vor, und in 7 weiteren Fällen ist Anklage erhoben worden.«

Die Bundesregierung mochte die Diskussion um diese Fälle nicht besonders. Sie verwies lieber auf die Erfolge der Treuhand, denn immerhin hatte sie ja in nur viereinhalbjähriger Tätigkeit, bis auf kleine Restbestände, die ostdeutsche Wirtschaft verkauft, rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze »gerettet«, 65 Milliarden Mark erlöst und Investitionen in Höhe von gut 200 Milliarden angestoßen. Dahinter stand ein einmaliger politischer Vorgang, über den nicht viel diskutiert worden war und es auch im Nachhinein nicht noch werden sollte: Die Bundesregierung wollte das Problem der Ostbetriebe so schnell wie möglich loswerden, mit der radikalen Liquidation der vormaligen DDR-Wirtschaft aber möglichst wenig zu tun haben. Unter diesem Gesichtspunkt arbeitete die Treuhand überaus erfolgreich. Obwohl sie eigentlich nur eine Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Finanzministeriums war, stand sie in einem weitgehend ungeklärten rechtlichen Status neben der Regierung und verfügte über eine Machtfülle, die größer als die der »neuen Bundesländer« war. Durch das Einbinden von Oppositionspolitikern und Gewerkschaftern als Mitglieder des Verwaltungsrats gelang es ihr, den Eindruck eines »überparteilichen« Agierens zu erwecken.


Berlin, 28. Februar 1991: Der Präsident der Treuhandanstalt Detlev Karsten Rohwedder mit Treuhand-Vorstandsmitglied Birgit Breuel bei einer Pressekonferenz zum Informationsgespräch mit Betriebsräten und Großunternehmen. Am 1. April 1991 wird der Manager und SPD-Politiker Rohwedder in seinem Düsseldorfer Wohnhaus von einem Heckenschützen ermordet. Seine Nachfolge im Präsidentenamt der Treuhand tritt die CDU-Politikerin Breuel an. (picture alliance / Andreas Altwein)

In Wahrheit hatte die Regierung die Anstalt mit einer umfangreichen Autonomie, aber nur mit begrenzter Verantwortlichkeit ausgestattet. So hieß es zum Beispiel in einem Brief von Bundesfinanzminister Theo Waigel an Treuhandchefin Birgit Breuel vom Dezember 1992: »Da der Treuhandanstalt ein Ermessensspielraum durch den Gesetzgeber eingeräumt worden ist, wird sich bei der Privatisierung der Verdacht der Untreue im Regelfall kaum begründen lassen, insbesondere wenn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Ausschreibung der Bestbieter den Zuschlag erhält.« Obwohl die Bundesregierung betonte, die weitgehende Freistellung von kaufmännischen Grundregeln sei kein »Freibrief« für Unregelmäßigkeiten, nahmen manche cleveren Investoren die Treuhand aus wie eine Weihnachtsgans.

Wie das konkret lief, zeigten diverse Gerichtsverfahren, zum Beispiel jenes über die Privatisierung der Rostocker Bagger-, Bugsier- und Bergungsreederei (BBB) 1994 vor dem Landgericht Rostock.

Anfang 1990 arbeiteten dort noch 2.522 Mitarbeiter, die Reederei verfügte über 138 Schiffe. Es gab zwar Investitionsbedarf, die BBB galt aber als sanierungsfähig. Dann wurde das Unternehmen gegen große Versprechungen und für nur 50.000 DM an einen Strohmann der niederländischen Jan-Zwagerman-Gruppe verkauft. Am 16. September 1993 wies der BBB-Betriebsratsvorsitzende Ingo Schöngraf Treuhandchefin Birgit Breuel darauf hin, dass selbst diese geringe Summe aus dem Betriebsvermögen stammte. Sie antwortete am 5. Oktober 1993: »Den Vorwurf der grob fahrlässigen Privatisierung müssen wir zunächst mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Zum Zeitpunkt der Privatisierung lagen nach unseren Recherchen keine Verdachtsmomente vor, die einem Verkauf der Geschäftsanteile … entgegengestanden hätten.«

Der Rostocker Richter sah das anders und gestand »Investor« Zwagerman mildernde Umstände zu: »Schließlich ist auch zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, dass die Treuhandanstalt mit einer fatalen Leichtgläubigkeit den Bekundungen des Angeklagten … Glauben schenkte und durch die Veräußerung eines Unternehmens von überregionaler Bedeutung an eine de facto vermögenslose GmbH erst die Voraussetzungen für die vom Angeklagten begangenen Straftaten schaffte.« Er bekam sechs, sein Strohmann fünf Jahre Haft. Die BBB-Belegschaft hatte längst ihre Arbeit verloren.


Sitz der Zentrale der Treuhandanstalt in Berlin, Leipziger Straße/Wilhelmstraße, 1993. Von 1991 bis 1994 sitzt die Treuhand in dem monumentalen Bürogebäude, das seit ­April 1992 den Namen »Detlev-Rohwedder-Haus« trägt. An diesem Schalter melden sich potentielle Käufer der ehemaligen DDR-Betriebe an. (picture alliance / ZB – Fotoreport / Hubert Link)

Warum hungerten in Thüringen Bergleute?

Kali aus Thüringen war ein stabiles Exportprodukt der DDR, denn sie konnte es unter dem Weltmarktpreis anbieten. 26 Millionen Tonnen wurden 1990 gefördert. Doch das Kaliwerk »Thomas Müntzer« in Bischofferode, das seit 1970 zum Volkseigenen Betrieb (VEB) Kombinat Kali mit Stammsitz in Sondershausen gehörte, sollte geschlossen werden. Der Grund: Im Westen förderte etwa ein Drittel der Belegschaft der dortigen Kali-Gruben die gleiche Menge, und Ost und West konkurrierten auf dem Weltmarkt. In Bischofferode mussten tausendneunhundert Kumpel gehen, die verbliebenen rund siebenhundert Leute erhielten trotzdem die Produktionsmenge aufrecht. Dennoch verkündete im Dezember 1992 die Treuhand das endgültige Aus zum Jahresende 1993. Nach der Fusion mit der westdeutschen Kali und Salz AG (später K+S AG) mit Sitz in Kassel würde es nur noch drei Gruben im Osten geben.

Dort regte sich Widerstand. Am 7. April 1993 besetzten fünfhundert Bergleute das Werk. Die Produktion lief diszipliniert weiter – ein einmaliger Vorgang in der deutschen Streikgeschichte. Als im Juli 1993 der Treuhandausschuss des Deutschen Bundestags die Fusion bestätigte, beschlossen zunächst zwölf Kumpel, in einen unbefristeten Hungerstreik zu treten. Es wurden immer mehr, und ihr Kampf galt bald als Symbol für den Kahlschlag der ostdeutschen Wirtschaft.


Bischofferode, April 1993: Kumpel des Kaliwerks besetzen den Betrieb. (picture alliance / ZB – Fotoreport / Ralf Hirschberger)


Bischofferode, Juli 1993: Diese Kumpel gehören zu den zwölf am 2. Juli 1993 in den Hungerstreik getretenen Bergarbeitern. (picture alliance / ZB – Fotoreport / Ralf Hirschberger)


Bischofferode, 1. August 1993: Die Rockgruppe »Puhdys« gibt ein Benefizkonzert für die streikenden Kalikumpel, bei dem rund zehntausend Sympathisanten aus der ganzen Republik ihre Solidarität bekunden. (picture alliance / dpa – Report / Ralf Hirschberger)

Am Ende standen rund vierzig Leute im Hungerstreik, den sie einundachtzig Tage durchhielten. Solidarität kam aus allen ostdeutschen Bundesländern. Allein der Verkauf von T-Shirts mit dem Aufdruck »Bischofferode ist überall« brachte 500.000 Mark ein. Schriftsteller wie Stefan Heym und Ulrich Plenzdorf bekundeten ihre Solidarität, und die »Puhdys« veranstalteten ein Benefizkonzert für die Streikenden. Es gab einen Besuch beim Papst in Rom und einen Marsch zur Treuhand nach Berlin.

Klaus-Dieter Schäfer, Kalikumpel aus Bischofferode und damals achtundvierzig Jahre alt, war am 17. Mai 1993 dabei. Ein Foto, auf dem er mit einem Knüppel auf ein Treuhandschild eindrosch, findet sich in manchen Geschichtsbüchern. Es blieb eine hilflose Wut, denn am Schluss stand trotz alledem das Aus. Für Klaus-Dieter Schäfer kam es Ende 1993 nach sechsundzwanzig Jahren im Kaliwerk. Es folgten noch zwei Jahre Abrissarbeiten, dann eine kurze Zeit in einer Auffangfirma, Arbeitslosigkeit und schließlich der Herzinfarkt. »Seitdem habe ich Rente gekriegt. Da kann man sagen: Arbeitslos macht krank«, erinnerte sich Schäfer fünfundzwanzig Jahre später.

Damals, 1993, ahnten er und seine Kumpel nicht, dass ihr Kampf von Anfang an keine Chance hatte.


Bischofferode, 21. August 1993: Ehemalige Stahlarbeiter des stillgelegten Krupp-Werks in Oranienburg bei Berlin demonstrieren vor den Werkstoren des Thüringer Kaliwerks für dessen Erhalt. (picture alliance / dpa / Ralf Hirschberger)

In dem über zwanzig Jahre lang geheim gehaltenen zweiundsechzigseitigen Vertrag zum Verkauf der Thüringer Kaligruben durch die Treuhand an das damalige Toch­ter­un­ternehmen des BASF-Konzerns, Kali und Salz AG, hieß es in der Anlage, dass der Geschäftsplan »die Schließung von Bischofferode zum Ende des Jahres 1993« unterstelle. Für die Verluste vor und nach dem Ende der »Mitteldeutschen Kali AG« (in der die Betriebe der ostdeutschen Kaliindustrie gebündelt worden waren) sollte weitestgehend der Steuerzahler aufkommen. Der Vertrag regelte, dass Fehlbeträge »in den Geschäftsjahren 1993, 1994 und 1995 zu 90 Prozent auf die Treuhandanstalt und zu 10 Prozent auf K+S« aufzuteilen seien. Für die beiden folgenden Jahre wurde eine abgestufte Verlustübernahme der K+S auf bis zu 20 Prozent verabredet. In Artikel 10 hieß es unter anderem: »Die Treuhandanstalt stellt das Gemeinschaftsunternehmen von allen Kosten aus Löhnen und Gehältern für Mitarbeiter des Betriebes Bischofferode frei, die dem Gemeinschaftsunternehmen nach dem 01.01.1994 entstehen.« Und das, obwohl nur 40 Prozent der Aktien an der Mitteldeutschen Kali AG bei der Treuhand verblieben, K+S jedoch 51 Prozent bekam. Der Rest wurde anderweitig aufgeteilt.

Bei den »garantierten« siebentausendfünfhundert Arbeitsplätzen auf fünf Jahre öffnete der Vertrag ein Hintertürchen. Ein Passus sah vor, dass ein zusätzlicher begrenzter Personalabbau »nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung« bedürfe. Darüber hinaus stellte die Treuhandanstalt »das Gemeinschaftsunternehmen … für Sozialplankosten (inklusive mit dem Personalabbau verbundene Prozesskosten) frei«. Selbstverständlich übernahm sie auch die Verantwortung für stillgelegte Gruben. Alles, was nicht mehr benötigt würde, sollte an die Treuhandnachfolgerin »Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH« übertragen werden.

Die protestierenden Kalikumpel wussten damals von alledem nichts. Sie bauten auf die Meinung der Experten, die das Werk als ausgesprochen ertragreich einstuften. Es hätte noch fünfzig Jahre betrieben werden können und förderte in Europa beispiellos reines Salz, das früher zu 90 Prozent exportiert wurde.

Und genau hier lag der Grund dafür, dass allein für die Schließung des »Thomas-Münt­zer-Schachtes« 180 Millionen Euro aufgewandt und die Grube im Eichsfeld mit Lauge geflutet und dadurch unbrauchbar gemacht wurde. Gerhard Jüttemann, damals für die Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Kali AG, beschrieb ihn so: »Wenn die Mitteldeutsche Kali AG nicht mehr liefern kann, müssen unsere Kunden bei der Konkurrenz einkaufen. Die kann dann ihren Monopolpreis bestimmen.« Von den neuen Arbeitgebern sagte das so niemand den Bergleuten. Als Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP), zuvor selbst Treuhandmanager, im November 1993 in Bischofferode auftauchte, beschwichtigte er nur: »Ihre Betroffenheit ist okay, Bergbau ist immer mehr als ein normaler Arbeitsplatz, Bergbau ist ein Mythos – aber Ihr Geschrei wird das nicht lösen …«

Das erinnerte die Frauen und Männer vielleicht an einen Ausspruch des Namensgebers ihrer Grube. Bauernkriegsführer Thomas Müntzer erklärte 1524: »Die herren machen das selber, daß in [ihnen] der arme man feyndt wird. Dye ursach des auff­rurß wöllen sye nit wegthun.«

Diese »Ursach« hatte tiefe Wurzeln. In den 1950er Jahren planten Ost wie West die Wiedervereinigung, jede Seite in der Annahme, ihr Gesellschaftsmodell würde das andere besiegen. Im Osten wurden an der »Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ›Walter Ulbricht‹« in Potsdam vorsorglich künftige Bürgermeister und Schulräte für die westdeutsche Provinz ausgebildet, im Westen plante der »Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands beim Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen«, wie es wirtschaftlich zusammengehen könnte. In den »Richtlinien für Übergangsmaßnahmen im Bereich Düngemittel«, vom Forschungsbeirat am 17. Oktober 1956 verabschiedet, hieß es dazu: »Die Düngemittelindustrie in der Sowjetischen Besatzungszone weist bei Stickstoff und Kali bereits jetzt Kapazitäten auf, die im Falle der Wiedervereinigung eine Ausweitung unter den gegebenen Umständen nicht erfordern … Darüber hinaus hat der neue Fünfjahrplan auch expansive Investitionen in erheblichem Umfange vorgesehen … Hieraus würden sich nach der Wiedervereinigung Überkapazitäten für Gesamtdeutschland ergeben, falls die jetzt vorgesehenen sowjetzonalen Lieferungen an die Ostblockländer dann nicht mehr möglich sein sollten … In Westdeutschland sind die Kriegs- und Demontageverluste weitgehend aufgeholt worden. Die Stickstoff- und Phosphatkapazitäten weisen zurzeit große Reserven auf. Auch die Kapazität der Kali-Industrie ist in Westdeutschland sehr groß.«

Als es dreiunddreißig Jahre später dann tatsächlich mit der Einheit Deutschlands so weit war, verschwand deshalb die ostdeutsche Konkurrenz. Am 15. Dezember 1993 genehmigte die EU-Kommission trotz kartellrechtlicher Bedenken die Fusion. In Bischofferode verstand das niemand. Der Betriebsrat kommentierte: »Der Belegschaft aber bleibt die Frage unbeantwortet, warum in ihrem Werk, bei hoher Produktivität, soliden Marktanteilen und tragfähigen betriebswirtschaftlichen Konzepten, die Kaliproduktion eingestellt werden soll.«

Der Widerstand war jedoch gebrochen. An Protestaktionen nach der Fusionsentscheidung beteiligten sich nur noch wenige. Die Bergleute bekamen die Kündigung und eine Abfindung. Von den von der Thüringer Landesregierung versprochenen siebenhundert Ersatzarbeitsplätzen entstanden etwa hundert im eigens erschlossenen örtlichen Gewerbegebiet. Knapp zwei Dutzend Kalikumpel fanden dort eine neue Anstellung. Seit der Stilllegung der Grube verlor Bischofferode rund siebenhundert Einwohner; fünf Wohnblöcke riss die Gemeinde ab.

Die obertägigen Anlagen des Kaliwerks wurden ab 1993 bis auf wenige Ausnahmen demontiert, die untertägigen Schächte verfüllt. Aus der Kalihalde soll ein grüner Hügel entstehen.

Am 3. Februar 1994 gründete sich der »Thomas-Müntzer-Kaliverein Bischofferode e. V.«. Er kaufte das ehemalige Betriebsambulatorium, was der Erlös aus den Protest-T-Shirts ermöglichte. Seit 1996 erinnert dort nun ein kleines Museum an die zu Ende gegangene Bergbautradition.


Bischofferode, 1994: Verschlafen liegt der kleine Ort am Fuße der riesigen Kalihalde. Äußerlich erinnert nichts mehr an den ein Jahr zuvor republikweit beachteten Protest der Kalikumpel gegen die Schließung ihrer Grube. (picture alliance / ZB – Fotoreport / Heinz Hirndorf)

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