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3 Begriffsklärung und Definition zur Schulsozialarbeit

Bislang mangelt es dem Arbeitsfeld Schulsozialarbeit sowohl an einem unumstrittenen Begriff als auch einem relativ klaren inhaltlichen Verständnis (Speck 2005).

Der von Maas 1966 aus der amerikanischen „School Social Work“ in Deutschland eingeführte und von Abels (1971) einige Jahre später aufgegriffene Begriff „Schulsozialarbeit“ ist in Deutschland inzwischen zwar weitgehend gebräuchlich (z. B. in den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein). Gleichwohl werden – anders als in den anderen deutschsprachigen Ländern – darüber hinaus auch andere Begriffe verwendet. Die Begriffsvielfalt gilt angesichts der föderalen Struktur der Bundesrepublik nicht ganz unerwartet für die Förderpolitik der einzelnen Bundesländer, aber auch für die Fachpublikationen (siehe Kasten):

„Berufsschulsozialarbeit“ (in den Ländern Bayern, Thüringen)

„Sozialarbeit an Berufsbildenden Schulen“ (in Thüringen)

„Jugendsozialarbeit an Schulen“ (in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Bayern)

„Jugendarbeit an Schulen“ (im Land Thüringen)

„Schoolworker“ (im Saarland)

„Schul Soziale Arbeit“ (Witteriede 2003)

„schulalltagsorientierte Sozialpädagogik“ (Maykus 2001)

„schulbezogene Jugendhilfe“ (Prüß et al. 2001a)

„schulbezogene Jugendsozialarbeit“ (z. B. im Land Thüringen BMFSFJ 2005; BAG JAW 1996; BAG KJS 2002)

„Schul-Soziale Arbeit“ (Schilling 2004)

„Sozialarbeit an Schulen“ (z. B. im Land Brandenburg)

„Sozialarbeit in der Schule“ (z. B. Glanzer 1993; THMSG 1998a)

„Soziale Arbeit an Schulen“ (z. B. Spies/Pötter 2011)

„Sozialarbeit in Schulen“ (im Land Hessen)

„Sozialpädagogische Fachkräfte an Gesamtschulen“ (im Land Nordrhein-Westfalen)

„sozialpädagogisches Handeln in der Schule“ (z. B. Braun/Wetzel 2000)

Für die unterschiedlichen Begrifflichkeiten werden unter anderem a) die historische Vorbelastung des Begriffes Schulsozialarbeit, b) die stärkere Betonung des Jugendhilfecharakters des Arbeitsfeldes, c) die angestrebte Verknüpfung präventiver und intervenierender Angebote sowie d) die Vermeidung einer einseitigen und etikettierenden Zielgruppenfokussierung auf benachteiligte und beeinträchtigte SchülerInnen angeführt. Auffällig ist allerdings, dass diese Begrifflichkeiten in den Untertiteln, den Ausführungen sowie anderen Veröffentlichungen derselben AutorInnen nicht konsequent eingehalten werden, bei der Bezeichnung der sozialpädagogischen Fachkräfte häufig nicht mehr nutzbar sind und oftmals keine tatsächlich anderen Ziele und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen gegenüber anderen Veröffentlichungen zur Schulsozialarbeit markieren.

Angenommen werden kann, dass durch die Begriffsvielfalt in der Förderpolitik und Fachdiskussion ein fachlicher Austausch über die Schulsozialarbeit, die notwendige Konzeptdiskussion und Profilschärfung sowie die Transparenz und Durchsetzung des Arbeitsfeldes in der (Fach-)Öffentlichkeit deutlich erschwert sind. Vor diesem Hintergrund spricht vieles für die Verwendung des Begriffes „Schulsozialarbeit“. Der Begriff Schulsozialarbeit

ist erstens an die Entwicklung im deutschsprachigen Raum (Schweiz, Österreich, Liechtenstein) und die internationale Debatte zur „School Social Work“ anschlussfähig (Allen-Meares 2004; Huxtable/Blyth 2002; Constable et al. 2002; Dupper 2002), während andere Begriffe hier zusätzlicher begrifflicher Erläuterungen bedürfen,

ist zweitens in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten historisch gewachsen und gebräuchlich, während andere Begriffsneuschöpfungen eher zu Verständnis- und Akzeptanzproblemen als zu inhaltlichen Impulsen führen,

ist drittens sowohl in der (Fach-)Öffentlichkeit als auch in allen Bundesländern mit bestimmten konzeptionellen Vorstellungen verbunden, während länderspezifische Begriffe meist bundesweit erklärungsbedürftig sind und im (fach-)öffentlichen Diskurs dann wieder unter dem einheitlichen Begriff Schulsozialarbeit subsummiert werden (müssen),

impliziert viertens mit dem übergreifenden Wort Sozialarbeit eine komplexe Angebotspalette mit intervenierenden und präventiven Angeboten, während andere Begriffe eher eine ausschließliche Begrenzung auf additive Freizeitangebote („Jugendarbeit“) oder zielgruppenbegrenzte Angebote für Benachteiligte oder Beeinträchtigte („Jugendsozialarbeit“) nahelegen,

beschreibt fünftens ein eingrenzbares Arbeitsfeld, während andere Begriffe, die einen starken Bezug der Jugendhilfe auf die Schule aufweisen, auch sehr unterschiedliche Angebote der Jugendhilfe für die Schule umfassen könnten (z. B. einmalige projektbezogene Angebote),

verdeutlicht sechstens begrifflich die gemeinsame Verantwortung von Schule und Sozialer Arbeit für das Angebot, während bei anderen Begriffen, z. B. mit einem starken Bezug der Jugendhilfe auf die Schule, die SozialpädagogInnen unter Umständen auch in der Außenwahrnehmung auf eine reine Dienstleistungsfunktion für Schule beschränkt werden,

macht siebtens auf die gemeinsame Finanzierungsverantwortung von Schule und Sozialer Arbeit (bzw. Jugendhilfe) aufmerksam, während bei anderen Begriffen die potenzielle Gefahr besteht, dass das Arbeitsfeld mit Verweis auf eine jugendhilfespezifische Begrifflichkeit allein aus dem Jugendhilferessort finanziert werden soll,

ermöglicht achtens im Sprachgebrauch eine begriffliche Übereinstimmung zwischen dem Arbeitsfeld („Schulsozialarbeit“) und dem Personal („SchulsozialarbeiterInnen“), während bei anderen Begriffen Unstimmigkeiten auftreten und für das Personal meist wieder auf die Begriffe „Schulsozialarbeiterin“/„Schulsozialarbeiter“ zurückgegriffen werden muss.

Angesichts dieser Argumente ist sehr nachdrücklich für die Verwendung des Begriffes Schulsozialarbeit zu plädieren. Legt man die Fachdiskussion zugrunde, so bedeutet eine solche Einigung auf die Bezeichnung Schulsozialarbeit allerdings noch nicht, dass es ein einheitliches Verständnis über den grundsätzlichen Auftrag, die Rechtsgrundlage, die Ziele, die Zielgruppen, den Leistungsumfang, die institutionelle Anbindung und Zusammenarbeit sowie den Arbeitsort von Schulsozialarbeit gibt. Zu einer gewissen inhaltlichen Schärfung gelangt man jedoch, wenn man vorliegende Definitionen zur Schulsozialarbeit in ihrem historischen Kontext betrachtet:

In den 1970er Jahren wurden die Definitionsversuche zur Schulsozialarbeit entscheidend durch erste Berührungspunkte zwischen Jugendhilfe und Schule sowie die Schulreform und daraus abgeleitete, kompensatorische und sehr optimistische Zielvorstellungen zur Schulsozialarbeit bestimmt (wie z. B. Chancengleichheit, Abbau von Benachteiligungen, soziales Lernen). In dem ersten ausführlichen Artikel zur Schulsozialarbeit in Deutschland formulierte Abels 1971:

„Die Schulsozialarbeit kann die Defizite unseres Schulsystems ausgleichen helfen. Vor allem aber ist sie der Beitrag, den die Schule als Kompensationshilfe für die Jugendlichen leisten muß, die […] den sich immer rascher differenzierenden und komplizierenden Anforderungen und Möglichkeiten der Industriegesellschaft nicht gerecht werden.“ (Abels 1971, 359)

In eine ähnliche Richtung wies der Leitfaden der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk zur Einrichtung von Modellversuchen der Schulsozialarbeit aus dem Jahre 1973:

„Zukünftige Schulsozialarbeit muß sich an den Zielen der Bildungsreform orientieren und [diese] zu realisieren helfen. […] Sie muß die Ziele dieser Bildungsreform aber auch ständig kritisch reflektieren. […] Schulsozialarbeit wird also: a) bei der Sozialisation von Schülern aus unterprivilegierten Schichten schichtspezifische Hemmungen und Schwierigkeiten abbauen und überwinden; b) antizipatorisch sozialisieren, indem sie alle anzusprechenden Schüler – gleich aus welchen sozialen Schichten sie stammen – mit den Rollenerwartungen, Ansprüchen und Chancen der Gesellschaft vertraut macht und sie zu einer kritischen Auseinandersetzung mit ihnen befähigt; c) personale und soziale Bildungsprozesse in der Lern- und Berufsfindungsphase fördern; d) potentielle oder bereits ausgebrochene Konflikte pädagogisch fruchtbar machen.“ (BAG JAW 1973, 17)

Letztlich wurde die Schulsozialarbeit in den 1970er Jahren angesichts eklatanter Probleme des bestehenden Schulsystems auf die Zielvorstellungen der Bildungsreform ausgerichtet. Davon ausgehend leitete man sehr klare Ziele für die Schulsozialarbeit, ein schulunterstützendes Aufgabenverständnis und sehr hohe Erwartungen an das Arbeitsfeld ab. Aufgrund erster kritischer Erfahrungsberichte zu den Möglichkeiten der Schulsozialarbeit in der Schule (Tillmann 1972; BMBW 1978b) wurde dann zunehmend eine „kritische Integration“ (Helbrecht-Jordan 1978, 22) der Schulsozialarbeit in die Schule bzw. eine „Schulsozialarbeit als Bestandteil der offensiven Jugendhilfe“ (Arbeitskreis Hessische Schulsozialarbeit 1980, 21) eingefordert.

In den 1980er Jahren wurden die Definitionen zur Schulsozialarbeit zum einen durch ernüchternde Erfahrungen mit den installierten Schulsozialarbeitsprojekten und zum anderen durch die Vielfalt an unterschiedlichsten Trägern und Ansätzen der Schulsozialarbeit bzw. eigentlich der Kooperation von Jugendhilfe und Schule sowie der damit einhergehenden Intransparenz geprägt. Die Definitionen zur Schulsozialarbeit zeichneten sich auf der einen Seite durch a) deutlich zurückhaltendere bis fehlende Zielvorgaben, b) einen stärkeren eigenständigen sozialpädagogischen und präventiven Anspruch sowie c) eine schulkritischere Haltung aus. Auf der anderen Seite bestand in zahlreichen Definitionen auch der Anspruch, die gemeinsamen Merkmale der verschiedenen Kooperationsprojekte herauszukristallisieren, um so das Arbeitsfeld beschreiben zu können. Eine auch noch vielfach zitierte Definition zur Schulsozialarbeit von Tillmann (1982b) lautete:

„Arbeitsformen der Schulsozialarbeit haben gemeinsam, daß sie darauf ausgerichtet sind,

die räumlich-organisatorische Trennung zwischen Schule und Jugendhilfe zumindest partiell aufzubrechen;

Sozialpädagogische Fachqualifikationen dauerhaft in (oder an) der Schule anzusiedeln, um

damit eine Korrektur und Ergänzung der erzieherischen Wirkung von Schule zu erreichen, die insbesondere auf die Hilfestellung bei schwierigen oder gefährdeten Schülern zielt.“ (Tillmann 1982b, 13)

Im Vergleich zu den 1970er Jahren bestand in den 1980er Jahren ein sehr weites Verständnis von Schulsozialarbeit, bei dem „Schulsozialarbeit“ als Oberbegriff für alle Kooperationsansätze zwischen Jugendhilfe und Schule bzw. LehrerInnen und sozialpädagogischen Fachkräften fungierte. Als typisch kann hier das erste Handbuch zur Schulsozialarbeit von Raab et al. aus dem Jahre 1987 gelten, das den sehr weiten Untertitel „Konzeption und Praxis sozialpädagogischer Förderung von Schülern“ trägt und in dem in einem sehr breiten Verständnis „unter dem Oberbegriff Schulsozialarbeit auch Schülertagesheime, Horte, Hausaufgaben- und Schülerhilfen und andere Maßnahmen der Jugendhilfe für Schüler“ verstanden und in die Analysen einbezogen wurden (Raab et al. 1987, 141).

In den 1990er Jahren wird die Schulsozialarbeit – beeinflusst durch verschiedene Landesprogramme in den ostdeutschen Bundesländern – nicht mehr als Oberbegriff für alle Kooperationsansätze von Jugendhilfe und Schule verstanden, sondern dem Kooperationsbereich „Jugendhilfe und Schule“ untergeordnet. Die Schulsozialarbeit wird dabei als die engste Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule verstanden, ist nunmehr jedoch enger gefasst und auf die Tätigkeit von sozialpädagogischen Fachkräften bezogen, die in der Schule tätig sind oder einen unmittelbaren und zentralen Arbeitsbezug zur Schule aufweisen (Oelerich 1996, 227; Segel 1996, 484). Neben dieser strukturellen Neupositionierung kristallisiert sich auch ein inhaltlicher Paradigmenwechsel heraus. Die z.T. massive Schulkritik Mitte der 1970er/Anfang der 1980er Jahre ist – zumindest in den Definitionen – kaum noch erkennbar. Stattdessen erfolgt ein Plädoyer für eine Kooperation zwischen LehrerInnen und SozialarbeiterInnen auf Augenhöhe. Kennzeichnend ist außerdem, dass die Schulsozialarbeit in den Definitionen in der Regel weder mit dem Anspruch einer – wie auch immer gestalteten – Reform von Schule noch mit schulischen Zielen verknüpft wird. Stattdessen erfolgt oft ein Verweis auf den Jugendhilfecharakter des Angebotes und die jugendhilfespezifischen Ziele, Methoden, Prinzipien sowie Angebote und Hilfen, die in die Schule eingebracht werden.

„… Schulsozialarbeit [wird] als ein Oberbegriff verwendet, der alle Aktivitäten einschließt, die dazu geeignet sind, Konflikte und Diskrepanzen bei SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen auf der Grundlage adäquater Methoden der Sozialarbeit (bzw. Sozialpädagogik) innerhalb der Schule oder auf die Schule bezogen abzubauen. So kann die unterrichtliche, soziale und psychische Situation der genannten Personen verbessert werden. Die gewählten Aktivitäten sollen gleichzeitig zu einer Öffnung der Schulen nach innen und außen beitragen und eine soziale Verbesserung des Schulklimas bewirken. Eine Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in diesem Bereich arbeiten, ist unabdingbar“ (Wulfers 1996, 28).

Obwohl oder möglicherweise auch weil die Definitionen in den 1990er Jahren zu einer strukturellen und inhaltlichen Präzisierung der Schulsozialarbeit beigetragen haben, zeichneten sich beträchtliche Differenzen und Unschärfen gegenüber der Schulsozialarbeit (z. B. zu den Aufträgen, Zielen und Zielgruppen) ab, die jedoch in der Fachliteratur kaum thematisiert wurden.

In den 2000er Jahren deutet sich – bei aller gegebenen Vorsicht – eine weitere Profilschärfung der Schulsozialarbeit an. Nunmehr wird in einer stärkeren Auseinandersetzung mit und in Abgrenzung zu vorliegenden Definitionen und Fachbeiträgen sehr konkret diskutiert, wer und vor allem was mit welchem Schulsozialarbeitsangebot erreicht werden soll. Einen Überblick über aktuelle Definitionen zur Schulsozialarbeit aus den 2000er Jahren gibt die folgende Aufzählung.

Aktuelle Definitionen zur Schulsozialarbeit aus der Fachliteratur der 2000er Jahre

• Olk et al. (2000, 180): „Unter Schulsozialarbeit sollen sämtliche Aktivitäten und Ansätze einer verbindlich vereinbarten, dauerhaften und gleichberechtigten Kooperation von Jugendhilfe und Schule – bzw. von Fachkräften der Jugendhilfe einerseits und Lehrkräften andererseits – verstanden werden, durch die sozialpädagogisches Handeln am Ort sowie im Umfeld der Schule ermöglicht wird.“

• Hollenstein/Tillmann (2000, 36): „Schulsozialarbeit im engeren Sinne wird durchgeführt von hauptamtlichen Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung. Die Trägerschaft dieser Praxis ist unterschiedlich und wird kontrovers diskutiert. […] Einheitlicher sind hingegen die Arbeitsschwerpunkte in unterschiedlichen Trägerschaften: Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe, Beratung, Vernetzung (Hilfeverbund, Gemeinwesenarbeit), Hilfen für den Übergang Schule und Beruf, und als ein allgemeines Ziel ist die Prävention zu nennen.“

• Homfeldt/Schulze-Krüdener (2001, 22): „In der Schule ist eine zweite professionelle Kompetenz nötig als Schulsozialarbeit, die auf der Mikro-, Meso- und Makroebene tätig ist, auch als intermediäre Instanz, die niedrigschwellige Angebote schafft, eigene Räume anbieten kann, an der Organisationsentwicklung von Schule mitwirkt und sozialpädagogische Verfahren (z. B. biographische Diagnostik) einbringt. Dies gilt für alle, nicht nur für belastete Schulen.“

• Ludewig/Paar (2001, 521): „Schulsozialarbeit ist eine Form der Jugendhilfe, verortet in der Schule, einer wichtigen Sozialisationsinstanz für junge Menschen. Schulsozialarbeit ist insofern ein infrastrukturelles Element in der Schule. Sie setzt dort an, wo sozialpädagogische bzw. sozialarbeiterische Kompetenzen erforderlich sind, wo psychosoziale Bedingungen und Belastungen Lernen unmöglich machen, wo soziale Ausgrenzungen drohen oder bestehen, wo die Entwicklung von sozialen Kompetenzen zu unterstützen ist, wo es der personenorientierten Hilfen zum Übergang in Ausbildung und Beschäftigung bedarf und zuweilen auch wo die Entwicklung eines entwicklungsfördernden Schulklimas zu unterstützen ist.“

• Seithe (2002a, 78): „Die Schulsozialarbeit umfasst den Zusammenhang der sozialpädagogischen Tätigkeiten im Kontext des öffentlichen Schulwesens. Programmatisch, institutionell und rechtlich ein integraler Bestandteil der Jugendhilfe ist sie in besonderem Maße geeignet, Prävention und konkrete Intervention miteinander zu verbinden und zudem der Aufgabenstellung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nachzukommen, sich für bessere Lebensbedingungen ihres Klientels einzusetzen und sich in die bestehenden Lebenswelten, hier die Schule, ‚einzumischen’ (§ 1.4 KJHG).“

• Bolay et al. (2003, 9): „Wir verstehen unter ‚Schulsozialarbeit’ nicht die ganze Breite an schulbezogenen Kooperationsformen der Jugendhilfe, sondern reservieren diesen Begriff für eine Arbeitsform, die, langfristig vereinbart und mit sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften durchgeführt, direkt in Schulen oder zentral auf Schule bezogen stattfindet (Rademacker 1996, 217).“

• Kraimer (2003, 17): „Schulsozialarbeit bezeichnet al.e Arbeitsansätze, Tätigkeiten und Zusammenhänge, die auf einer professionellen Basis in oder im Umfeld der Schule zur lebensweltnahen Unterstützung in Notlagen oder zur generellen Förderung des sozialen Zusammenlebens realisiert werden. Schulsozialarbeit leitet ihren Auftrag aus der Kinder- und Jugendhilfe ab und ist eine professionelle Leistung, die den Prinzipien der Freiwilligkeit, der Aufforderung zur Selbsttätigkeit und der Lebensweltorientierung mit den Aspekten der Dezentralisierung und Regionalisierung folgt.“

• Vögeli-Mantovani (2005, 24): „Schulsozialarbeit ist die organisatorische, kooperative und auf Dauer angelegte Integration einer zusätzlichen, eigenständigen fachlichen Kompetenz und Dienstleistung in die Institution Schule, um die Umsetzung eines umfassend verstandenen Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule mit erweiterten, den Problemen und Umständen der Lernenden und Heranwachsenden angepassten Mitteln und Aktivitäten zu unterstützen.“

• Drilling (2009, 95): „Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, das mit der Schule in formalisierter und institutionalisierter Form kooperiert. Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dazu adaptiert Schulsozialarbeit Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf das System Schule.“

• AvenirSocial/SchulsozialarbeiterInnen-Verband (2010a, 1 f.): „Die Schulsozialarbeit ist ein Berufsfeld der Sozialen Arbeit und nutzt deren Methoden und Grundsätze. Sie arbeitet mit Fachleuten trans- und interdisziplinär zusammen. Die Theorie und Praxis der Schulsozialarbeit orientieren sich an der Sozialen Arbeit als Handlungswissenschaft. Die Schulsozialarbeit ist eine gleichberechtigte Partnerin gegenüber der Schule, welche als eigenständige Fachstelle mit der Schule kooperiert. Schulsozialarbeit ist an allen Schulformen (z. B. Volks-, Berufs-, Privat- oder Kantonsschulen) ein fester Bestandteil der Schule. Die Schulsozialarbeit fördert und unterstützt die Integration der SchülerInnen in die Schule. Die Schulsozialarbeit bietet Unterstützung für eine erfolgreiche Bewältigung des (Schul-)Alltags. Sie trägt dazu bei, sozialen und persönlichen Problemen vorzubeugen, sie zu lindern und zu lösen. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.“

• Spies/Pötter (2011, 14): „Zumeist steht bzw. stand hinter dem jeweiligen Begriff letztlich der Gedanke, ein auf Kinder und Jugendliche in der Schule bezogenes, aber nicht auf Schule begrenztes, von Jugendhilfe allein oder gemeinsam mit Schule verantwortetes Tätigkeitsfeld sozialer Arbeit zu markieren, das sowohl einen Teilbereich von Jugendhilfe als auch mehrere ihrer Angebotsformen am Ort der Schule bereithält und sich dabei auf eigenständige sozialpädagogische Handlungskompetenz stützt.

Aufbauend auf die begrifflichen und fachlichen Erläuterungen wird im Weiteren die folgende Definition von Schulsozialarbeit zugrunde gelegt:

„Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen“ (Speck 2006a, 23).

Ungeachtet einer begriffliche Klärung und Eingrenzung gibt es in der Förderpolitik und Praxis weiterhin unterschiedliche Handlungsstrategien hinsichtlich der theoretischen Begründungen, des Auftrags, der Ziele, der Zielgruppen, der Rechtsgrundlagen, der Methoden, der Angebotspalette, des Arbeitsortes, des Bedarfs und der richtigen Trägerkonstellation von Schulsozialarbeit:

Leitet sich der Auftrag von Schulsozialarbeit aus sozialisations-/modernisierungstheoretischen Begründungen oder schulfunktionalen Begründungen ab?

Geht es um einen komplexen Auftrag der Jugendhilfe am Ort Schule mit einer präventiven und intervenierenden Angebotspalette oder nur um ausgewählte, intervenierende Angebote?

Besteht das Ziel der Schulsozialarbeit darin, sozialpädagogische Angebote zur Unterstützung der Lebensbewältigung sowie Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung der SchülerInnen vorzuhalten, SchülerInnen ein richtiges Sozialverhalten zu vermitteln oder die Schule im Interesse der SchülerInnen zu verändern/zu reformieren?

Gehören neben den SchülerInnen auch die LehrerInnen und Eltern zu den Zielgruppen von Schulsozialarbeit oder stehen im extremen Fall nur benachteiligte oder „auffällige“ SchülerInnen im Zentrum der Schulsozialarbeit?

Bilden §§ 1, 11, 13, 81 SGB VIII die Rechtsgrundlage für die Schulsozialarbeit oder nur der § 13 SGB VIII/KJHG?

Werden bei den Methoden der Schulsozialarbeit in erster Linie (schülerbezogene) Einzelfallhilfen umgesetzt oder auch Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit?

Muss die Schulsozialarbeit in der Schule stattfinden oder reicht es, wenn sich das Angebot in der Nähe der Schule befindet und zentral auf die Schule bezogen ist?

Sollte Schulsozialarbeit flächendeckend an allen Schulen eingerichtet werden oder genügt eine bedarfsgerechte Versorgung für bestimmte Schulen oder Schultypen (z. B. Brennpunktschulen, Hauptschulen)?

Ist ein Jugendhilfeträger der richtige Träger für die Schulsozialarbeit oder doch eher eine Schulbehörde?

Abzuwarten bleibt, ob diesbezüglich in den 2010er Jahren Entscheidungsprozesse erfolgen. Für die notwendige Profilschärfung und Institutionalisierung des Arbeitsfeldes wäre dies ohne Zweifel wünschenswert.

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9783846358702
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