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Читать книгу: «Zwischen Gartenbau und Gartenkunst: Gärtner und Gartengestalter in Wien und Umgebung 1918–1945», страница 13

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In der September-Ausgabe der „Allgemeinen Österreichischen Gärtner-Zeitung“ stand zu diesem verworrenen Zustand Folgendes zu lesen:

„Die außerordentliche Generalversammlung der Unternehmer hat die Auflösung des Wirtschaftsverbandes der landschaftsgärtnerischen Betriebe Österreichs beschlossen.“475 Und weiter hieß es, „daß von der gegen die Auflösung stimmenden Minderheit Rekurs bei der Gewerbebehörde gegen die Art der Abstimmung eingelegt wurde. […] Ausgelöst wurde der Unternehmerzwist durch unseren Kollektivvertrag für landschaftsgärtnerische Arbeiten. Die Unternehmer waren sich uneinig geworden über ihr eigenes Verhalten während der Kollektivvertragsverhandlungen, gegenüber der Gewerkschaft. Wegen des zähen Widerstandes der Gewerkschaft gegen die Forderungen der Unternehmer kam es zum Bruch im Wirtschaftsverbande. Während ein Teil, leider die Minderheit, nach wie vor an dem Bestehen des Kollektivvertrages festhielt, war der andere Teil unter der Führung des Herrn Wolf der Auffassung, überhaupt keinen Kollektivvertrag abzuschießen, da angeblich niemandem damit gedient ist.“476

Mittels schriftlicher Einladung, datiert mit 14. September 1931, berief Wilhelm Debor eine neuerliche außerordentliche Generalversammlung für den 21. September ein, zur Klärung der „Auflösungsfrage“ und zur Änderung der Statuten. In einem Brief, datiert mit 21. September 1931, erhoben Theodor Jahn und Paula Fürth Einspruch gegen die neuerliche Generalversammlung mit der Begründung, Wilhelm Debor hätte keinerlei Berechtigung, eine solche Versammlung einzuberufen, da er nicht Obmann des Verbandes sei.477 Mit Schreiben vom 9. Oktober 1931 übersandten Josef Stowasser und Otto Gälzer, in ihren neuen Funktionen als Obmannstellvertreter und Schriftführer, der Magistratsabteilung 49 das Protokoll der außerordentlichen Generalversammlung vom 21. September und die geänderten Statuten.478

Bereits in der Oktober-Ausgabe berichtet die „Allgemeine Österreichische Gärtner-Zeitung“, dass dem Einspruch stattgegeben und der Beschluss über die Auflösung nicht anerkannt worden sei.479 Mit 27. Oktober 1931 beschied das Bundeskanzleramt, dass die Umbildung des Vereines nicht untersagt werde.480 Zur Klärung des Sachverhaltes kam es zu polizeilichen Einvernahmen und Ende Oktober 1931 erklärten sich Theodor Jahn, Josef Stowasser und Wilhelm Debor bereit, die Sache vor ein Schiedsgericht zu bringen, da die Polizei keinerlei Rechtsgrundlage hatte, in einer vereinsinternen Angelegenheit Entscheidungen zu treffen. Wilhelm Debor erklärte außerdem, dass er an einem Weiterbestehen des Verbandes keinerlei Interesse habe und auch keine Funktion mehr übernehmen werde.481

Da der Versuch der Einigung durch das Schiedsgericht misslang, ersuchten am 13. Februar 1932 Theodor Jahn und Paula Fürth die Bundespolizeidirektion Wien erneut, die Auflösung des Verbandes zur Kenntnis zu nehmen. In der darauffolgenden Stellungnahme der Bundespolizeidirektion Wien an den Magistrat Wien, Abteilung 49, vom 1. März 1932 empfahl diese dem Magistrat, die Auflösung und Löschung des Vereines zu beantragen.482

Der Magistrat als Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung 49 legte am 5. März 1932 den Antrag auf Auflösung des „Wirtschaftsverbandes der landschaftsgärtnerischen Betriebe Österreichs“ der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit zur Entscheidung vor. Diese entschied, dass durch die Anzeige der Vereinsumbildung und die Statutenänderung durch Josef Stowasser und Otto Gälzer der Nachweis über den Weiterbestand des Verbandes erbracht worden sei und der Auflösungsbeschluss der Generalversammlung vom 27. Juli 1931 somit nicht mehr behandelt werden müsse.483

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen 1932 für die landschaftsgärtnerischen Betriebe war der „Wirtschaftsverband der landschaftsgärtnerischen Betriebe“ nun wieder offizieller Verhandlungspartner für den Gehilfenausschuss der Gärtnergenossenschaft.484

Im Archiv der Österreichischen Gartenbau-Gesellschaft findet sich eine Notiz, datiert mit 21. März 1934, folgenden Inhaltes:

„Der Verband wurde aufgelöst, da Weiß verhaftet ist und Stowasser in Untersuchung war. Der Verband wurde 1925 gegründet; Obmann Debor. In späteren Jahren schlief der Verband fast ganz ein, war aber immer mehr oder weniger Gegenspieler der ‚V.O.E.G.A.‘ [Anm.: Vereinigung der österreichischen Gartenarchitekten]. Besonders als Esch aus dieser austrat und 1930 eine Reorganisation stattfand (Debor Obmann, Stowasser, Hartwich, Gälzer) machte sich dies geltend. 1930/31 fand der ‚Fachkurs’ in Kagran statt: Afritsch, Eipeldauer, Benesch, Gälzer, Stowasser. 1932 fand eine neue Reorganisation statt: Obmann Stowasser. Esch war der Tonangebende, daher Versendung von 1000 Prospekten, von denen noch 1000 bei uns liegen. Der Sitz des Verbandes war bei uns; es kam aber nie etwas denn er schläft schon wieder seit 1½ Jahren. Sitzungen wurden bei uns abgehalten (wenn jemand kam): 4. April, 4. Mai, 11. Juli und 14. Dezember 1932.“485

Der Wirtschaftsverband wurde mit Bescheid des Bundeskanzleramtes (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit) vom 15. März 1934 mit folgender Begründung aufgelöst:

„Mit der Verordnung der Bundesregierung vom 12. Februar 1934, BGBl. Nr. 78, wurde der sozialdemokratischen Partei jede Betätigung verboten. Jedermann ist untersagt, sich irgendwie für diese Partei zu betätigen. Es ist amtsbekannt, dass der vorstehend erwähnte Verein […] im Sinne dieser Partei tätig war und noch ist. Durch das erlassene Betätigungsverbot entspricht er nicht mehr den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes und war daher aufzulösen.“486

3.3.2 Vereinigung österreichischer Gartenarchitekten (V.Oe.G.A.)

Die 1912 gegründete „Vereinigung österreichischer Gartenarchitekten“ war ein Zusammenschluss von Gartenarchitekten innerhalb der österreichisch-ungarischen Monarchie mit dem Zweck, „eine enge Fühlungsnahme aller selbständigen Gartenarchitekten Österreichs durchzuführen, Anstrebung einer Besserung der geschäftlichen und sozialen Verhältnisse der Vereinmitglieder, sowie Regelung aller Fragen, die im Bereiche des Faches liegen“, weiters merkte Franz Maxwald an „ist nicht unbekannt, daß auf dem Gebiete der heimischen Gartengestaltung sehr unklare Verhältnisse herrschen; diese zu ordnen, wird Aufgabe der Vereinigung werden“.487

In Deutschland wurde etwa ein Jahr später in Frankfurt am Main der Bund Deutscher Gartenarchitekten (BDGA) gegründet.488

Am 12. Jänner 1912 brachte F.J. Maxwald junior beim k. k. Ministerium für Inneres das Gesuch um Genehmigung der Statuten der zu gründenden Vereinigung österreichischer Gartenarchitekten (V.Oe.G.A.) ein.489

Die V.Oe.G.A. hielt am 11. Februar 1912 ihre konstituierende Sitzung ab, in der der bekannte Fachmann Franz Maxwald sen. zum Präsidenten und Gartenarchitekt Josef Oskar Molnar zum Vizepräsidenten gewählt wurde.490 Gemäß § 1 ihrer Statuten war die „Vereinigung österreichischer Gartenarchitekten (V.Oe.G.A.) eine unpolitische Fachvereinigung von Berufskollegen“ und erstreckte sich auf alle im damaligen Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder, ihr Sitz war in Wien.491 Mitglied konnte jeder innerhalb des Reichsgebietes wohnende, selbstständige gewerbliche Gartenarchitekt werden. Die Aufnahme in die Vereinigung fand durch „Ballotage“ (ein Abstimmungsverfahren mit verschiedenfärbigen Kugeln) statt und die Leitung war nicht verpflichtet, bei der Abweisung eines Bewerbers Gründe anzugeben.492 Der Gartenarchitekt Josef Oskar Wladar, ab 1937 selbst Präsident der Vereinigung, erinnerte sich in einem Interview 1988 folgendermaßen an diesen Vorgang:

„Das war eine sehr noble Vereinigung, die Aufnahme erfolgte als Ballotage, es waren schwarze und weiße Kugeln und wenn eine schwarze Kugel dabei war […] kam der nicht herein, schwarze Kugeln musste auch keine Begründung abgeben, warum der Betreffende, der in diesen Verband kommen wollte, von einem abgelehnt wurde. Allerdings hat dann – es waren dann einige Fälle – wer hat denn diese schwarze Kugel gegeben – und welche Gründe sind denn wirklich maßgebend gewesen, dass man diesen nicht in den Verband aufnehmen will. Da spielte natürlich auch nicht nur die Erwägung seiner Qualität, sondern rein berufsmäßiger – wie soll ich sagen – Neid spielte da auch eine Rolle.“493

Es gab drei unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft: a) wirkliche, b) korrespondierende und c) Ehrenmitglieder. Zu korrespondierenden Mitgliedern konnten Berufskollegen gewählt werden, von deren Korrespondenz eine „wesentliche Förderung der Vereinigungs- und Standesinteressen“ erwartet werden durfte. Ehrenmitglieder konnten nur hervorragende Fachleute werden, die sich um die Vereinigung durch die Förderung von deren Zielen besondere Verdienste erworben hatten und denen die Vereinigung ihre Wertschätzung und Dankbarkeit zeigen wollte.494

Die Vereinigung entfaltete gleich im ersten Bestandsjahr eine rege Tätigkeit. So veröffentlichte sie zu Beginn des Jahres 1913 in der Österreichischen Gartenzeitung Grundsätze für öffentliche Wettbewerbe auf dem Gebiet der Gartenkunst495 und einige Monate später wurde die Gebührenordnung der Vereinigung ebenfalls in der Österreichischen Gartenzeitung abgedruckt.496

Die V.Oe.G.A. hielt neben der einmal jährlich stattfindenden Generalversammlung regelmäßig Monatsversammlungen, Quartalsversammlungen und bei Bedarf außerordentliche Hauptversammlungen ab. Sie äußerte sich zu Berufsfragen – z. B. zur Frage der Zugehörigkeit des Gartenbaus zur Landwirtschaft oder zum Gewerbe – und nahm an Veranstaltungen der Österreichischen Gartenbau-Gesellschaft teil, so z. B. an der Gesellschaftsreise zur Gartenbauausstellung 1930 nach Essen.497

Tabelle 8: Mitgliederentwicklung der Vereinigung der österreichischen Gartenarchitekten.498


Jahr Mitglieder
1925 25
1926 25
1927 25
1928 25
1929 18
1930 22
1931 20
1932 20
1933 18
1934 18
1935 18
1936 18
1937 18
1938 18

Auch in der „Titelfrage“ wurde die „V.Oe.G.A.“, nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, wieder aktiv und richtete Schreiben an die Österreichische Gartenbau-Gesellschaft mit der Bitte dieses Problem einer Lösung zuzuführen und den von der ÖGG zu verleihenden Titel „von der Österreichischen-Gartenbau-Gesellschaft diplomierter Gartenarchitekt“ einzuführen.499 Alle diesbezüglichen Bemühungen führten zu keinen Ergebnissen.

In der Generalversammlung vom 13. Februar 1931 wurde Ferdinand Müller als Präsident wiedergewählt. Als Vizepräsident fungierte Theodor Jahn, Kassier war Franz Hoffmann, in die Funktion des ersten Schriftleiters wurde Otto Hofmann und in die des zweiten Alois Berger gewählt, zu Leitungsmitgliedern wurden Wilhelm Debor und Franz Josef Böhm bestellt, als Kassarevisoren dienten Albert Esch und Alois Berger, und zu Schiedsrichtern wurden Albert Esch, Wilhelm Debor und Theodor Jahn ernannt.500

Tabelle 9: Mitgliederliste der Vereinigung der österreichischen Gartenarchitekten.501


Mitglieder Ort Mitgliederbewegung
Robert Baumgartner Wien ordentl. Mitglied ab 1933
Wilhelm Baumgartner Wien
Alois Berger Rodaun
Eduard Böhm Wien
Franz Josef (F.J.) Böhm Wien
Wilhelm Debor Wien
Albert Esch Wien Austritt 1931
Hans Fernau Wien
Karl Hauszer Graz ordentl. Mitglied ab 1933
Fritz Hoffmann Wien
Otto Hofmann Wien Austritt 1931
Theodor Jahn Wien † 1936
Hans Kern Salzburg Eintritt 1931
Wilhelm Kieslinger Wien Eintritt 1932
Josef Krupka Baden Ehernmitglied ab 1931, † 1932
Franz Josef (F.J.) Maxwald jun. Wien † 1933
Franz Maxwald sen. Wien † 1921
Viktor Mödlhammer Wien a. o. Mitglied ab 1931
Josef Oskar (Jaroslav Ottokar, J.O.) Molnar Wien/Prag † 1931
Ferdinand Müller Wien
Fritz Rottenberger Wien Ehrenmitglied ab 1931, † 1938
Rudolf Schellbach Gleichenberg † 16.08.1931
Wilhelm Schmidt Wien
Hermann Schopper Linz
Otto Trenkler Wien
Josef Oskar Wladar Wien Eintritt 1932
Wilhelm Wolf Hadersdorf
Titus Wotzy Seyring

Soweit bekannt, gab es in dieser Vereinigung keine weiblichen Mitglieder. Sowohl Albert Esch als auch Otto Hofmann legten im Verlauf des Jahres 1931 ihre Funktionen zurück und traten aus der Vereinigung aus, die Hintergründe dieses Schrittes sind nicht bekannt.502

Die Vereinigung wollte zwar ein Zusammenschluss aller selbständigen Gartenarchitekten Österreichs sein, konnte diesem Anspruch jedoch nicht gerecht werden. Wie aus obiger Tabelle, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, zu ersehen ist residierten die meisten Mitglieder in Wien und auch Rudolf Schellbach arbeitete 1925 noch in Mauerbach bei Wien.503 Es handelte sich also tatsächlich eher um eine Wiener Vereinigung die, wie bereits erwähnt, elitär Züge aufwies. Selbst bekannte Wiener Gartenarchitekten wie etwa Otto Gälzer, Viktor Goebel, Franz Nothhacksberger und Norbet Guba oder die Grazer Theodor Thalhammer und Hans Grubbauer konnten dem Verband nicht zugeordnet werden. Inwieweit neben fachlichen Überlegungen auch die politische Anschauung des Kandidaten bei der Aufnahme der Mitglieder eine Rolle gespielt hatte konnte nicht recherchiert werden.

Die Wiener Mitglieder beobachteten ihre Mitbewerber und ähnliche Vereine genau. Die Spannungen innerhalb des „Wirtschaftsverbandes der landschaftsgärtnerischen Betriebe“ waren der V.Oe.G.A. daher nicht verborgen geblieben, zumal ja einige Mitglieder in beiden Verbänden präsent waren, und es wurden Strategien entwickelt, wie man mit dieser Situation umgehen könnte. In der Monatsversammlung vom 8. Oktober 1931 wurde ein Wirtschaftsausschuss gewählt, der „die Stellungnahme der Vereinigung österreichischer Gartenarchitekten als Spitzenvereinigung zu den Angelegenheiten der ‚Wirtschaftsvereinigung österreichischer Landschaftsgärtner‘ ausarbeiten soll“.504

Theodor Jahn berichtete in der außerordentlichen Generalversammlung vom 17. Dezember 1931 von der Auflösung des Wirtschaftsverbandes und Wilhelm Wolf wies auf die Bildung der neuen Organisation „Vereinigung der Gartengestalter Österreichs“ hin und ersuchte um Zusammenarbeit bei gleichgerichteten Interessensangelegenheiten.505 Dies gelang in der Frage der Kollektivverträge und am 1. Oktober 1932 schlossen die „V.Oe.G.A.“ und die „Vereinigung der Gartengestalter Österreichs“ gemeinsam mit dem „Verband ländlicher Arbeitnehmer“ einen Kollektivvertrag ab, der mit 23. Dezember 1932 amtlich registriert wurde.506 Dieser Kollektivvertrag führte zu Spannungen mit dem Gehilfenausschuss und Vertretern der Gärtnersektion des Land- und Forstarbeiterverbandes, da die ausverhandelten Löhne in diesem Vertrag niedriger waren als die des Vertrages, der mit dem Wirtschaftsverband der landschaftsgärtnerischen Betriebe und dem Gehilfenverband verhandelt war.507

In der Generalversammlung vom 16. April 1937 wurde Josef Oskar Wladar zum Präsidenten der V.Oe.G.A. gewählt.508 Er löste damit den langjährigen, seit 1925509 [Anm.: an anderer Stelle wird auch von 1919 bzw. 1920510 berichtet] amtierenden Präsidenten, Ferdinand Müller ab. Im Anschluss an die Wahl fand im Saal der ÖGG die Festsitzung anlässlich des 25-jährigen Bestandes der Vereinigung statt.511

In einem letzten Tätigkeitsbericht vom 21. Oktober 1938 berichtete die Verbandsleitung über die Vereinstätigkeit in den zurückliegenden Jahren:

„Die Tätigkeit der Vereinigung erstreckte sich […] vor allem auf die Anerkennung unseres Arbeitsgebietes. Da noch immer Grünflächenpolitik, Siedlungsprojekte, öffentliche Grossparks, Sportanlagen und so fort, vielfach ohne Mitwirkung der Gartenbauarchitekten zur Durchführung gelangten, war es die Hauptaufgabe dieses Berufsverbandes bei Behörden, Gemeinden und in den Zeitschriften auf diese uns zufallende Tätigkeit hinzuweisen.

Wir haben daher in der Tagespresse wie in Fachzeitschriften immer wieder versucht, die öffentl. Stellen wie das Publikum auf die Notwendigkeit der Heranziehung der Gartengestalter bei der Durchführung dieser Arbeiten hinzuweisen. Leider wurde uns seitens der Roten und später Vaterländischen Gemeindeverwaltung wie auch bei den staatlichen Stellen keine Unterstützung zuteil. Sämtliche öffentlichen Grossaufträge wurden durch fachliche Organe, die fachlich vielfach dazu nicht befähigt waren, durchgeführt. Wir haben in vielerlei Lichtbildvorträgen vor allen auch versucht, in den Kreisen der Berufsgärtnerschaft Verständnis für diese neuen Aufgabengebiete der Gartengestaltung zu erwecken. Nach nunmehr durchgeführten Anschluss der Ostmark sind wir durch Eingliederung in die Berufsverbände des Altreiches in der Lage, diese Aufgaben durchzuführen, und können auch mit dem Verständnis und dem Entgegenkommen der Behörden rechnen. Die Vereinigung der österr. Gartenarchitekten, deren Mitglieder den neuen Berufsorganisationen bereits angehören (Reichsverband der Gartenausführenden bzw. Reichskammer der bildenden Künste), wird sich noch im Laufe dieses Jahres auflösen.“512

Mit 10. November 1938 verfügte Reichshauptstellenleiter F. Schmidt in Vertretung des Stillhaltekommissars für Vereine, Organisationen und Verbände, dass die Vereinigung österreichischer Gartenarchitekten mit 31. Dezember 1938 in den Reichsnährstand (Landesbauernschaft Donauland, Sitz in Linz) eingegliedert wurde. Die Vereinigung wurde damit aufgelöst und aus dem Vereinsregister gelöscht, etwaiges Vermögen wurde dem Reichsnährstand zugeführt.513

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9783706561303
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