Читать книгу: «Schadensfälle in der Gebäudereinigung»
Praxisratgeber rationell reinigen
Schadensfälle
in der Gebäudereinigung
Schäden erkennen und vermeiden
1. Auflage 2016
© 2016 by Holzmann Medien GmbH & Co. KG, 86825 Bad Wörishofen
Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, fotomechanischen Wiedergabe und Übersetzung, nur mit Genehmigung durch Holzmann Medien.
Das Werk darf weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm, elektronische Medien oder ähnliches Verfahren) gespeichert, reproduziert oder sonst wie veröffentlicht werden.
Diese Publikation wurde mit äußerster Sorgfalt bearbeitet, Verfasser und Verlag können für den Inhalt jedoch keine Gewähr übernehmen.
Lektorat: Achim Sacher, Carmen Kirchner, Holzmann Medien | Buchverlag
Herstellung/Satz: Markus Kratofil, Holzmann Medien | Buchverlag
E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH 2017
ISBN (Print): 978-3-7783-1166-0 | Artikel-Nr.: 1545.01
ISBN (E-Book): 978-3-7783-1104-2 | Artikel-Nr.: 1545.99
Vorwort
Wussten Sie schon, dass die meisten Schäden nicht mutwillig geschehen, sondern aus Unkenntnis oder Unwissenheit? Und dass ein Großteil dieser Schäden durch kontinuierliche Weiterbildung vermieden werden könnte, wozu auch das aufmerksame Lesen von Fachliteratur gehört sowie die Weitergabe der darin enthaltenen Informationen?
Diesen Schritt zur Vermeidung von Schäden haben Sie bereits gemacht.
Gebäudereiniger sind Handwerker! Wir dürfen nie vergessen: Wer mit den Händen arbeitet, verursacht auch mit den Händen Fehler. Eine Tatsache, von der sich niemand freisprechen sollte und auch niemand freisprechen kann.
Doch die Reduzierung von Fehlern, und somit auch von Schäden, führt langfristig nicht nur zu hoher Kundenzufriedenheit, Sicherung des Kundenstamms, Neugewinnung von Aufträgen durch positive Resonanzen und Weiterempfehlung durch Mund-zu-Mund-Propaganda, sondern auch zu einer positiven Einstellung des eingesetzten Personals aufgrund von reduzierten Fehlerquellen. Arbeit soll (auch) Spaß und Freude bereiten, und diese positiven Effekte stellen sich dann ein, wenn Arbeit zu einem positiven Abschluss gebracht werden kann!
Haben Sie genug Zeit? Genug Zeit, um jeden Fehler selber machen zu können? In der Regel nicht, aber … Man muss nicht jeden Fehler selber machen, um aus Fehlern zu lernen!
„Ruhe aus, bevor ein größerer Schaden entsteht, nutze die Ruhe und lerne. Das Gelernte soll allen zur Verfügung stehen.“ Geben Sie daher Ihr Wissen weiter, nicht nur an Mitarbeiter, sondern auch an Vorgesetzte. Jeder profitiert vom anderen, denn alles und jeder steht in einer Wechselbeziehung zueinander.
Die Vielzahl an Schäden, verursacht durch Unkenntnis bzw. unsachgemäßes Handeln, sind im Fachmagazin „rationell reinigen – Gebäudedienste“ als Rubrik „Der aktuelle Schadensfall“ seit Jahren fester Bestandteil. Artikel von allgemeinen Schäden in der Gebäudereinigung bis hin zu spezifischen Schäden an bestimmten Werkstoffen werden dargestellt, erörtert und bewertet. Dem Leser bietet sich damit die Möglichkeit, die entstandenen Schäden durch eine ausführliche Schadensbeschreibung, textliche und fotografische Dokumentation und abschließende Bewertung durch einen Gutachter/Sachverständigen leicht verständlich nachzuvollziehen. Mit dem erworbenen Wissen lassen sich Schäden rechtzeitig erkennen und zukünftig vermeiden.
Die positiven Rückmeldungen und zahlreichen Anrufe, die in der Redaktion von „rationell reinigen“ und in den Büros der Sachverständigen unter dem Motto „Wir haben da einen ähnlich gelagerten Fall und hätten da mal eine ergänzende Frage, …“ eingehen, haben uns dazu bewegt, die Schadensfälle einer breiteren Leserschaft zur Verfügung zu stellen.
Nunmehr freuen wir uns umso mehr, Ihnen die gesammelten Schadensfälle in zwei kompakten Ratgebern präsentieren zu dürfen. Aktuell liegt Ihnen der Band 2 unserer „Schadensfälle in der Gebäudereinigung“ vor. Großes Lob und Dank möchten wir vorab allen Sachverständigen aussprechen, die unermüdlich dazu beigetragen haben, die Schadensfälle aus ihrer Praxisarbeit für Sie aufzubereiten und den Dienstleistern und deren Angestellten zugänglich zu machen. Wer sein Wissen teilt und weitergibt, damit Schäden vermieden werden können und um das Image des Gebäudereinigers zu stärken, der beweist, dass der von ihm gewählte Beruf immer etwas mit Berufung zu tun hat. Genau diese Berufung und der damit verbundene Idealismus tragen Wissen und Kenntnisse weiter, damit diese auch den folgenden Generationen von Gebäudereinigern erhalten bleibt.
Wir freuen uns, dieses Wissen auch mit Ihnen teilen zu dürfen.
Im vorliegenden Sammelband 2 erwartet Sie eine praxisgerechte Aufbereitung von Schäden mit vielen Tipps der Sachverständigen. Profitieren Sie von einer Vielzahl unterschiedlichster Schäden, mit denen Gebäudereiniger und Gutachter täglich zu tun haben.
Alle Schäden wurden verständlich aufbereitet und mit hilfreichen Tipps unterlegt, die Ihnen Reinigungsarbeiten erleichtern sollen und als roter Faden in der Ausbildung dienen können. Nutzen Sie die Tipps der Gutachter in der täglichen Praxis zur schnellen Einweisung vor Ort, um als Gebäudereiniger selbst Schäden zu vermeiden. Die kompakte Aufarbeitung wird Ihnen das Arbeiten mit dem vorliegenden Fachbuch erleichtern und sich schnell in Ihre tägliche Arbeitspraxis einbinden lassen.
Klar, verständlich und praxiserprobt. Aktuelle Schadensfälle, aus der Praxis, für die Praxis, von Praktikern für Praktiker.
Der vorliegende Ratgeber soll Ihnen helfen, Fehlerquellen zu erkennen, Wissen zu vermitteln und Schäden zu vermeiden.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen, Diskutieren und Vermeiden von eigenen Fehlern.
Im November 2016
Holzmann Medien | Buchverlag
Inhaltsverzeichnis
Cover
Titel
Impressum
Vorwort
I. Boden
1. Akazienholzterrasse – Verwitterung
2. Basaltboden – Ölflecken
3. Betonwerkstein – Extremer Schmutzeintrag
4. Betonwerkstein – Unprofessionelle Beschichtung
5. Bodenplatten (Stein) – Mangelhafte Grundreinigung
6. Elastischer Bodenbelag – Bauschlussreinigung
7. Elastischer Bodenbelag – Falsche Unterhaltsreinigung
8. Elastischer Bodenbelag – Glanznester nach Grundreinigung
9. Elastischer Bodenbelag – Grundreinigung
10. Elastischer Bodenbelag – Grundreinigung, die dritte
11. Elastischer Bodenbelag – Pflegefilmsanierung
12. Feinsteinzeugfliesen – Mangelhafte Reinigung aufgrund falscher Ausrüstung
13. Feinsteinzeugfliesen – Vergrauung durch falsches Reinigungsmaterial
14. Feinsteinzeugfliesen – Vergrauung durch falsche Reinigungsmittel
15. Feinsteinzeugfliesen – Vergrauungsmerkmale/Überpflege
16. Fliesenboden – Grundreinigung
17. Granitboden – Mangelhafte Reinigung
18. Gumminoppenboden – Schaden durch Alkoholreiniger
19. Linoleumboden – Missachtung der Pflegeanleitung und falsche Reinigungsmaßnahmen
20. Linoleumboden – Polierschatten
21. Parkettboden – Gesundheitliche Probleme
22. Parkettboden – Unzureichende Vorbereitung des Unterbodens
23. Parkettboden – Wiederaufbereitung
24. Parkettboden – Verstrichungen
25. Pflastersteine – Brandschaden
26. Pflastersteine – Braune Verfärbungen
27. Steinteppich – Zu geringe Reinigungsleistung
28. Verschiedene Bodenbeläge – Bitumen-Schmierereien
II. Glas, Fassade, Sonstige
29. Armaturen – Kratzer durch ungeeignete Reinigungs-utensilien
30. Armaturen – Kratzer durch ungeeignetes Reinigungsmittel
31. Edelstahlgeländer – Kontaktkorrosion
32. Eloxalfassade – Miserabler Zustand aufgrund nicht durchgeführter Reinigung
33. Fensterrahmen – Allmählichkeitsschäden durch falsches Reinigungsmittel
34. Glasfläche – Kratzer durch Glashobel
35. Glasfläche – Streitfall um die Definition der Reinigung
36. Industriereinigung – Fettig-ölige Verschmutzung
37. Klinkerfassade – Graffiti
38. Lebensmittelverarbeitender Betrieb – Gesundheitsgefährdung durch Taubenkot
39. Natursteinfassade – Farbveränderungen
40. Objektreinigung – Flurschaden durch Arbeitsbühne
41. Schulreinigung – Mangelhaftes Ergebnis
42. Sonnenschutzanlagen – Ablösung der Beschichtung
43. Sonnenschutzfolien – Nichtbeachtung der Reinigungsanforderungen
44. Unterhaltsreinigung – Mangelhafte Reinigung trotz Leistungsverzeichnis
45. Wintergarten – Anderweitige Beschädigung nach durchgeführter Reinigung
III. Sachverständige
Sachverständige
1. Akazienholzterrasse –
Verwitterung
Von unten aufgeweicht
Trotz regelmäßiger Pflege durch den beauftragten Gebäudereiniger wiesen die Fliesen einer Terrasse aus Akazienholz nach drei Jahren starke Verwitterungserscheinungen auf. Schnell wurde versucht, dem Gebäudereiniger die Schuld in die Schuhe zu schieben. Doch der Gutachter wies nach, dass die Versäumnisse beim Hersteller zu suchen waren.
Holzterrassen erfreuen sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Egal ob Bankirai, Douglasie, WPC oder Holzfliesen. Mittlerweile finden sich auf Terrassen, egal ob im gewerblichen oder privaten Bereich, Naturhölzer wieder. Normalerweise werden die Hölzer gerade im Außenbereich besonders behandelt, um diese vor Verwitterung zu schützen. Im vorliegenden Fall entschied sich ein Privatkunde für Holzfliesen aus Akazienholz, die vom Dienstleister regelmäßig gepflegt werden sollten.
Zur Erklärung: Akazienholz ist von einem grüngelben Ton, der im Laufe der Zeit nachdunkelt und eine goldbraune Färbung erhält. Akazienholz ist noch fester und härter als Eiche und gehört zu den wenigen Holzarten der sogenannten Resistenzklasse 1 und kann auch ohne Imprägnierung im Außenbereich verwendet werden. Pilzen, Schädlingen und der Verwitterung gegenüber ist Akazienholz eigentlich unempfindlich.
Dennoch traf der Eigentümer folgende Maßnahmen: Direkt nach der Lieferung und dem Verlegen wurden die Holzfliesen vom Dienstleister angeschliffen und mittels eines hochwertigen Holzöls behandelt. Um die Holzflächen in den Wintermonaten zu schonen, wurden die Holzfliesen entfernt und trocken eingelagert. Vor der Nutzung im Frühjahr wurden die Holzfliesen wiederum angeschliffen und erneut geölt.
Nach nunmehr drei Jahren stellte sich folgendes Schadensbild dar: Die Holzfliesen wiesen starke Verwitterungserscheinungen auf. In vielen Bereichen waren sie gebrochen; es gab großflächige Stellen, aus denen Holzpartikel herausgebrochen waren; in vielen Bereichen war das Holz so porös und bröselig, dass man die Holzstücke zwischen den Fingern zerreiben konnte.
Wie so oft wurde nach erfolgter Reklamation versucht, den schwarzen Peter sofort dem Gebäudereiniger in die Schuhe zu schieben. Eigentlich schon offensichtlich, dass hier dem Gebäudereiniger mit Sicherheit keine Schuld zugewiesen werden kann. Dies liegt schon allein darin begründet, dass eine jährliche Pflege vorgenommen worden ist, um eigentlich einen langen Werterhalt der Akazienfliesen sichern zu können.
Spurensuche führt zum Hersteller
Um der Ursache des miserablen Zustandes der Terrasse auf die Spur zu kommen, führte der Gutachter einige Tests durch. Dabei konnte er feststellen, dass es aufgrund der bauartbedingten Fliesenstruktur nicht zu einer Staunässe unterhalb der Fliesenkonstruktion gekommen ist. Darüber hinaus konnte er aufgrund der Lage der Terrasse witterungsbedingte Veränderungen nach nur drei Jahren ausschließen.
Die Kontaktaufnahme zum Hersteller ergab schließlich, dass es bei genau diesen Fliesen schon mehrfach zu Reklamationen gekommen ist. Das lässt darauf schließen, dass diese Fliesen für den Außenbereich nicht geeignet sind.
Im vorliegenden Fall kamen zwei Aspekte deutlich zum Ausdruck. Zum einen waren die Akazienfliesen, obwohl so verkauft, nicht vorbehandelt. Das führte dazu, dass sich nach Verlegen und der Oberflächenbehandlung Regenwasser im unteren Bereich der Fliesen sammelte, in das Holz eindrang und das Holz von unten durchweichte. Das entstehende Tauwasser in den Morgenstunden tat ein Übriges, um diesen Effekt noch zu verstärken.
Die milden Temperaturen im Sommer begünstigten schließlich das Wachstum von Pilzen, die das Holz von unten durchweichten. Es kam schließlich dazu, dass sich einzelne Elemente von den Grundplatten lösten und die Holzstruktur von unten heraus aufgeweicht worden ist.
Tipps vom Gutachter
Es ist ratsam, wie in allen anderen Bereichen auch, eine Kurzdokumentation durchzuführen, um diese bei einem eventuell auftretenden Schadensfall verwenden zu können.
Holz ist ein Naturprodukt und besteht nicht nur aus der Nutzschicht/Oberseite, die begangen wird, sondern auch aus der zur Nutzung und Bewitterung abgewandten Seite. Es ist ratsam, sofern die Möglichkeit besteht, den Kunden schon im Vorfeld darauf hinzuweisen, um dort eventuell tätig zu werden, und die Unterseite ebenfalls durchs Ölen zu schützen.
Holzterrassen erfreuen sich großer Beliebtheit, allerdings muss das Holz entsprechend (vor)behandelt werden.
Nach drei Jahren sind die Holzfliesen stark verwittert und an vielen Stellen brechen Holzteile heraus.
Das Holz ist zum Teil so porös und bröselig, dass man die Holzstücke zwischen den Fingern zerreiben kann.
2. Basaltboden –
Ölflecken
Ölflecken auf neuem Boden
Private Hausbauer sind oftmals leidgeprüft. Langwierige Grundstückssuche, zähe Bankgespräche, während der Bauphase immer wieder Probleme auf der Baustelle. Wer glaubt, mit Bauabnahme und Schlüsselübergabe aus dem Schneider zu sein, irrt, wie der vorliegende Schadensfall zeigt.
In unserem Beispiel für sorglosen, teils rücksichtslosen Umgang mit der Bausubstanz traf das Unglück den Bauherrn bei der Abnahme, die glücklicherweise durch einen Sachverständigen begleitet wurde, in vollem Umfang. Ohne Rücksicht auf Verluste und die Arbeiten der anderen Handwerkskollegen führte scheinbar jedes Gewerk seine Arbeiten so aus, als ob es im Umfeld keine anderen Werkstoffe mehr gebe. Im vorliegenden Fall hatte der Gutachter in einem Neubau einen Termin mit dem Schadensregulierer einer Versicherung, um vor Ort noch einmal Kosten und Mehraufwand für eine Schadensbeseitigung auf einem neu verlegten und geölten Parkett zu besprechen. Der Schaden war entstanden, weil ein leichtsinniger Malergeselle auf das zeitaufwändige Abdecken zum Schutz der Holzböden verzichtet hatte. „Einfach, weil nach Bauschluss eh noch eine gründliche Bauschlussreinigung durchgeführt werden muss“ so die die Aussage des Ausführenden.
Böse Überraschung bei der Besichtigung
Beim Betreten des Objektes stellte sich der Eingangsbereich für den Gutachter dann wie folgt dar: Der mit der Ausführung der Arbeiten beauftragte Parkettleger hatte einen Teil der durch den Maler verursachten Schäden bereits beseitigt und die Flächen in Teilbereichen bereits geölt. Leider zog sich der „rote Faden“ durch Leichtfertigkeit bedingter Vorfälle für den Bauherrn nun auch im Eingangsbereich fort: Der Parkettleger hatte die umliegenden Bodenflächen nicht geschützt, so dass es zu öligen Flecken auf dem neu verlegten Bodenbelag im Eingangsbereich kam.
Öl auf ungeschütztem Basalt
Ein einfaches Malervlies hätte genügt: Um generell den Schmutzeintrag ins neue Haus während der Arbeiten zu minimieren, hätte aber vor allem auch die Gefahr einer möglichen Verunreinigung von Bodenflächen weitgehend ausgeschlossen werden können. Nicht nur aus Sicht des Gutachters, sondern auch nach Meinung des Bauherrn wäre dies die richtige Vorgehensweise gewesen. Der Parkettleger sah dies, betrachtet man das „Ergebnis“ seiner Arbeit, offensichtlich (wie ja der Maler vor ihm auch) ganz anders. Dabei hätte er mit dem erwähnten Malervlies bei minimalem Aufwand den Boden abdecken und damit den Natursteinboden aus Basalt vor dem Eintrag und der Verschmutzung durch Öl oder Reinigungsmittel schützen können.
Der für Basalt typische hohe Porenanteil sorgte in diesem Fall zu allem Übel noch dafür, dass das Parkettöl tief in den Stein eingedrungen ist. Um eine solche Verunreinigung wirklich rückstandslos zu beseitigen, muss übrigens sofort gehandelt werden, will man ein gutes Reinigungsergebnis erzielen.
Erschwerend, und damit ein weiterer unglücklicher Umstand für den geplagten Bauherrn, kam in diesem Fall hinzu, dass zum Zeitpunkt der Verunreinigung durch das Parkettöl noch keine Grundreinigung und Imprägnierung nach der Neuverlegung des Basaltbodens erfolgt war.
Gebäudereiniger sollen es richten
Der Bauherr entschloss sich, die notwendigen Reinigungsarbeiten von dem Gebäudereiniger durchführen zu lassen, der mit der Grundreinigung und Imprägnierung der Eingangsstufen beauftragt worden ist. Bleibt ihm nur zu wünschen, dass die Mitarbeiter des Gebäudedienstleisters mit der notwendigen Sorgfalt agieren.
Der Basalt im Eingangsbereich zeigt deutliche Verunreinigungen durch Parkettöl.
Mit einigen wenigen Schutzmaßnahmen hätte dieser Schaden vermieden werden können.
Tipps vom Gutachter
Ohne Schutz geht gar nichts!
Der Schutz der umliegenden Flächen ist bei der Schadensvermeidung das A und O!
Der Mitarbeiter muss sensibilisiert werden, dass Schadensvermeidung günstiger ist als eine Schadensbeseitigung.
Schäden passieren, da kann sich kein Handwerker von freisprechen.
Aber: Viel zu viele Schäden treten im Moment durch Unachtsamkeit auf. „Denken ist Glückssache!“ ist ein geflügelter Ausspruch im Ruhrgebiet. Hauptsache, ich habe die Arbeit schnell ausgeführt. Der erneute Gang zum Fahrzeug, das eventuell 100 m weit von der Baustelle oder dem Objekt entfernt steht, ist zu lästig – „es wird schon nichts passieren.“
STOPP! Der Mitarbeiter, der so handelt, handelt fahrlässig und hier kann ich nur jedem Unternehmer raten, auch einmal die Arbeitnehmerhaftung in Betracht zu ziehen. Denn entsteht durch ein schuldhaftes pflichtwidriges Verhalten eines Mitarbeiters ein Schaden, so haftet der Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber nach § 280 Abs. 1 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung:
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
3. Betonwerkstein –
Extremer Schmutzeintrag
Schwierige Unterhaltsreinigung
Der vorliegende Fall zeigt wieder einmal, dass auch eine gute Unterhaltsreinigung alleine nicht immer ausreicht, um alle anfallenden Verschmutzungen zu entfernen.
Eine hohe Frequentierung auf den Verkehrswegen – bestehend aus Betonwerkstein – und eine unzureichende Sauberlaufzone sorgten im Zusammenspiel für eine sehr starke Verschmutzung des Bodens im Objekt. Zu guter Letzt ließ sich die Verschmutzung im Rahmen der Unterhaltsreinigung gar nicht mehr vom Boden entfernen. Gerade im Randbereich ließ sich das Phänomen sehr gut beobachten. Der Betonwerkstein wirkte fleckig und wies eine wolkige Schattierung von Schmutz auf. Dieses resultierte daraus, dass die angelöste Verschmutzung im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht komplett aufgenommen bzw. die Verschmutzung in vielen Bereichen nicht komplett gelöst wurde.
Im vorliegenden Fall wurde der Betonwerkstein mit einem Melaminkombinationspad und einem für die Lebensmittelindustrie geeigneten Grundreiniger bearbeitet. Es ist auf den Bildern 2 und 3 deutlich zu erkennen, dass die bräunlichen Verfärbungen aus dem Stein herausgelöst wurden und der ursprüngliche Farbton wieder zum Vorschein kam. Der Betonwerkstein wirkt nach der Grundreinigung wieder einheitlich hell.
In der Unterhaltsreinigung hätte ein durchaus besseres Ergebnis erzielt werden können, wenn der Betonwerkstein zweistufig nass gewischt worden wäre. Aufgrund der hohen Frequentierung und einem 24-Stunden-Betrieb war dies jedoch nicht möglich. Der Sachverständige sprach deshalb die Empfehlung aus, die Verkehrsflächen zukünftig mit einem geeigneten Scheursaugautomaten zu reinigen.
Bild 1: Ausgangslage: Gerade in Randbereichen ist der Betonwerksteinboden sehr fleckig.
Bild 2: Da hilft nur noch eine Grundreinigung unter Zuhilfenahme eines Melaminkombinationspads.
Bild 3: Die Verfärbungen wurden herausgelöst, der ursprüngliche Farbton kommt zum Vorschein.
Tipps vom Gutachter
In stark frequentierten Bereichen sollte eine geeignete Sauberlaufzone vorhanden sein. Hochwertige, waschbare Matten aus High-Twist-Nylon schlucken jede Menge Schmutz und Wasser. Dank ihrer technischen Fähigkeiten – ein Quadratmeter nimmt etwa vier Kilogramm Ablagerungen auf – reduzieren sie so Schmutzeintrag und Reinigungskosten. Es ist dabei zu beachten, dass der Besucher mindestens drei Schritte auf der Matte machen sollte, damit durch den Abrieb der Schmutz gelöst und die Feuchtigkeit durch die Matte aufgenommen werden kann. Die Unterhaltsreinigung ist der Nutzung entsprechend anzupassen. Das heißt, dass gerade in Bereichen mit hoher Rutschgefahr der Einsatz von Reinigungsautomaten bevorzugt werden sollte.