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Neue Vorzeichen in der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung

Wenn im folgenden Abschnitt eine systematisierende Perspektive auf das aktuelle deutsche Übergangssystem entworfen wird, dann liegt dieser ein weiter Übergangsbegriff zugrunde, der alle pädagogischen Aktivitäten umfasst, die mit dem biografischen und institutionellen Wechsel von der Schule in das Erwerbsleben verknüpft sind. Dazu gehören sowohl berufsorientierende und -beratende Angebote innerhalb allgemeinbildender Schulen als auch berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen sowie sämtliche Angebote zur Reduzierung von Jugendarbeitslosigkeit. Bereits das Nebeneinander der Begriffe Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Übergangssystem verweist auf eine mehrperspektivische Betrachtungsweise, die darauf abzielt, die vielfältigen problemorientierten Aktivitäten zur Verbesserung des Übergangs von der allgemeinbildenden Schule in die Berufsausbildung zusammenzudenken. Bislang vorliegende Theoretisierungsansätze der komplexen Übergangsproblematik sind überwiegend monoperspektivisch ausgerichtet. Dabei kann differenziert werden zwischen folgenden Perspektiven:

•Biografische oder Subjektperspektive: Sie nimmt die vielfältigen Orientierungs- und Förderangebote in Bezug auf individuelle Einmündungskarrieren in den Blick und thematisiert dabei sowohl individuelle, biografische Benachteiligungen als auch das Handlungs- oder Bewältigungspotenzial der benachteiligten Jugendlichen.

•Institutionelle Perspektive der Schule: Hier werden berufsorientierende Bildungsangebote thematisiert, die im Kontext von Schule und Unterricht zu realisieren sind. Im Fokus stehen die Vermittlung von Informationen über Berufe und Erwerbsleben und eher punktuelle Einblicke in das Erwerbsleben im Rahmen von Betriebspraktika.

•Berufspädagogische Perspektive: Sie nimmt in der Regel das duale Ausbildungssystem und dessen Paradigmen zum Ausgangspunkt für die Entwicklung und Bewertung von Angeboten der Übergangsförderung.

•Arbeitsmarktpolitische Perspektive: Diese Perspektive, die vor allem in den Medien transportiert wird, ist überwiegend auf Vermittlungsquoten und Arbeitslosigkeitsstatistiken fixiert.

•Akteursperspektive: Diese Perspektive formuliert die ebenso vielfältigen wie diffusen Annahmen einer gelingenden Übergangsförderung als pädagogische Aufgabe und damit als Erwartungshaltung an das pädagogische Personal im Übergangssystem. Aus diesem Blickwinkel erst werden Kooperationsprobleme und Vernetzungsaktivitäten der verschiedenen Träger deutlich, die im weiten Feld von Berufsorientierung, -vorbereitung und Übergangsförderung neben- und miteinander agieren.

•Systemische Betrachtungsweise: Individuelle Akteure werden hier in ihren jeweiligen institutionellen Kontexten betrachtet, die wiederum durch – differierende – normierende und ordnende Systeme eingebunden sind und differierenden oder gar widersprüchlichen Logiken folgen können.

Diese mehrdimensionale Betrachtungsweise ist im folgenden Schaubild entfaltet. Die x-Achse präsentiert dabei die Lebensverlaufsperspektive, die in zeitlicher Abfolge (in der Regel linear gedacht, in der Praxis des Lebens aber durchaus auch zyklisch verlaufend) von wechselnden institutionellen Rahmungen und deren inhärenten Ordnungsvorstellungen überformt wird.


Abbildung 1: Institutionen und Instrumente der Übergangsförderung

Mit dieser Matrix lassen sich nun die »neuen Vorzeichen« näher bestimmen, auf die in der Überschrift zu diesem Abschnitt Bezug genommen wird. Die Entwicklungslinien und Veränderungsprozesse sind für Teilbereiche des so entfalteten Bedingungsgeflechts namens Übergangssystem bereits an verschiedenen Stellen dargelegt worden (Niemeyer, 2008). An dieser Stelle können lediglich einige Tendenzen thematisiert werden, die innerhalb dieses Systemgeflechts bestimmte Wechselwirkungen hervorbringen und die sich als »neue Vorzeichen« subsumieren lassen. Neu sind diese Tendenzen insofern, als sie im Kontext etablierter Ordnungen, kultureller Muster und institutioneller Logiken die Normalitätsvorstellungen, die dem Konstrukt der Normalbiografie zugrunde liegen (auf das wiederum das Institutionengefüge des Bildungssystems hin ausgerichtet ist), unterlaufen oder stören.

Dazu gehört die Komprimierung von Bildungsprozessen, die in der Verkürzung von Förderzeiten zum Ausdruck kommt, ebenso wie die Flexibilisierung individueller Verlaufsmuster und institutioneller Strukturen. Dazu gehört ferner die Subjektivierung der Gelingensbedingungen, wenn die Verantwortung für eine erfolgreiche Einmündung in Ausbildung und Erwerbstätigkeit auf das Individuum übertragen und die Bedeutung der individuellen Biografiegestaltung betont wird, ebenso wie die Anerkennung der Komplexität des Bedingungsgeflechts im Übergangssystem und eine Abkehr von monokausalen Ursache-Folgen-Modellen zugunsten einer Betonung der Prozesshaftigkeit von Orientierungs- und Findungsprozessen ebenso wie von multikausalen, lebensweltorientierten Lösungsmodellen. In der Summe ergibt sich daraus auch eine engere Steuerung biografischer Verlaufsprozesse, die umso direkter und kontrollierender angelegt ist, je schwieriger und komplexer die individuellen Bewältigungsanforderungen sind. Zu beobachten ist dabei auch eine tendenzielle Entgrenzung von Bildung und Erwerbsarbeit, die sich zum Beispiel in einer unmittelbaren Kooperation von allgemeinbildender Schule und Betrieben zeigt und damit eine zunehmende Orientierung an den normativen Setzungen des Arbeitsmarktes und des Erwerbslebens zum Ausdruck bringt.

Deutlich wird: Eine gelingende Übergangsförderung setzt die Flexibilisierung der rahmenden Institutionen ebenso voraus wie eine individualisierte Steuerung von Lebensläufen und einen erweiterten Raum für subjektive Handlungsstrategien. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sich die Ordnungs- und Steuerungsmechanismen durch die Bundesebene als gleichzeitig zu begrenzt und zu unspezifisch erweisen.

Kommunale Gebietskörperschaften als Lösungsraum

Die in den letzten Jahren diskutierten Lösungsansätze für die strukturellen Verwerfungen im bundesrepublikanischen Übergangssystem rücken die kommunale Ebene als Lösungsraum für die beschriebenen Aufgaben und Probleme in den Fokus. Das überrascht insofern, als bisher kommunale Jugendberufshilfe unter dem Aspekt sowohl des Aufgabenspektrums als auch des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens eine eher untergeordnete Rolle im deutschen Übergangssystem spielte. Allerdings sind es gerade die Städte und Gemeinden, die von den Folgen gescheiterter Einstiegsprozesse ins Berufsleben wie Langzeitarbeitslosigkeit und deren sozialen und gesundheitlichen Begleiterscheinungen unmittelbar betroffen sind.

Einen entscheidenden Impuls, die Möglichkeiten kommunaler Koordinierungsprozesse in den Mittelpunkt der Diskussion zu rücken, setzte dabei 2007 die »Weinheimer Erklärung« (www.weinheimer-initiative.de [20.7.2013]). Darin formuliert eine Gruppe engagierter Expertinnen und Experten aus Gemeinden, Betrieben, Stiftungen, Verbänden und anderen mit der Thematik befassten Institutionen die Position, dass die kommunale Ebene im Rahmen von lokalen Verantwortungsgemeinschaften einen entscheidenden Beitrag dazu leisten könnten, »Übergangssysteme vor Ort neu zu denken und gemeinsam neu zu gestalten«. 22 Vor diesem Hintergrund sind in den letzten Jahren in vielen Städten Initiativen entstanden, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Heterogenität der Förderinstrumente im kommunalen Rahmen in ein abgestimmtes Fördersystem zu überführen. Dabei hat sich gezeigt, dass kommunale Steuerungsprozesse bei der Aufgabe, die konzeptionelle »Vogelperspektive« der Förderprogramme in regional sinnvolle Strukturen zu übersetzen, nicht auf die Binnenperspektive pädagogischer Begleitungsprozesse verzichten können. Zwar lassen sich aus statistischen Informationen wie Übergangs- und Vermittlungsquoten Anhaltspunkte für funktionale und dysfunktionale Unterstützungsangebote im Übergang zwischen Schule und Beruf ableiten. Die Komplexität, die sich zwischen einem Individuum im Orientierungs- und Entscheidungsprozess und einem vielschichtigen institutionellen Angebot aufspannt, lässt sich damit allerdings weder erfassen noch pädagogisch auflösen. Dazu wäre vielmehr ein systematischer Rückgriff auf in der Praxis der Übergangsförderung aggregiertes Erfahrungswissen der professionellen Akteurinnen und Akteure sinnvoll. Dies könnte beispielsweise durch eine systematische Auswertung von institutionsübergreifenden Case-Management-Prozessen geschehen, durch die Jugendliche auf ihren Weg in die Berufswelt begleitet werden. Dabei zeigt jeder gelungene Integrationsprozess Wege durch das beschriebene Zuständigkeitsdickicht auf, der über den Einzelfall hinaus Bedeutsamkeit erlangt, wenn diese Erfahrungen in einen übergeordneten kommunalen Koordinationsprozess zurückgespiegelt werden. Case-Management kann dabei als Prüfinstrument für die regionale Tauglichkeit von Förderangeboten fungieren.

Allerdings fehlt es bisher vielerorts an einer Stelle, die diese Aufgabe übernehmen könnte. Gleichzeitig wurden in den letzten Jahren mit den Kompetenzagenturen 23 und den Berufseinstiegsbegleitungen 24 an vielen Standorten modellhafte Erfahrungen mit rechtskreis- und maßnahmenübergreifenden Case-Management-Prozessen gemacht. Dabei hat sich gezeigt, dass eine kompetente und systemisch orientierte pädagogische Begleitung auch in einer komplexen institutionellen Umgebung Jugendlichen den beruflichen Einstieg ermöglicht.

Ansätze, das Übergangsgeschehen zu systematisieren, waren bisher stark durch die Hintergrundannahme bestimmt, der Übergang in den Beruf müsse durch festgeschriebene Strukturen geprägt sein. Der Realisierung eines so geordneten Übergangssystems stehen allerdings die festen Strukturen derjenigen Systeme selbst im Weg, zwischen denen Übergänge herzustellen sind. Hierzu zählen beispielsweise unterschiedliche Zuständigkeiten für verschiedene Aspekte des beruflichen Einstiegs, unterschiedliche Förderlogiken der relevanten Sozialgesetzbücher, eine fast ausschließliche Projektorientierung durch Fördermittelstrukturen ebenso wie die allgemeine Dynamik und regionale Unterschiedlichkeit der Arbeitsmärkte. Klare Abläufe, sogenannte »Förderketten«, lassen sich in der Praxis nur in seltenen Fällen und für begrenzte Zeiträume herstellen.

Der weiterhin zu konstatierende Orientierungsbedarf der Akteure und Akteurinnen des Übergangssystems bezieht sich somit auch auf die Frage, inwiefern ein institutionalisiertes Übergangssystem aus einem Guss überhaupt zielführend wäre. Könnte ein einheitliches Instrumentarium hinreichend flexibel auf Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren? Vielfach wird bereits von Arbeitnehmerseite das Gespenst des Fachkräftemangels beschworen, und in etlichen Regionen Deutschlands hat die demografische Entwicklung in den letzten Jahren dazu geführt, dass nun auch Jugendliche direkt in Ausbildung einmünden, die vor einigen Jahren noch durch eine oder mehrere Maßnahmen des Einstiegssystems in ihrer Ausbildungsreife unterstützt wurden. Daraus ergeben sich neue Herausforderungen an die Übergangsförderung.

Zudem stellt sich die Frage, ob eine frühzeitige und eindeutige Berufsorientierung überhaupt sinnvoll und sozial gerecht ist. Könnte ein vereinheitlichtes Übergangssystem junge Menschen mit der notwendigen berufsbiografischen Gestaltungskompetenz ausstatten, wenn es sich auf Interventionen in einem festgelegten Biografieabschnitt beschränkt? So wird beispielsweise im Vergleich mit Einstiegsverläufen von Abiturienten/Abiturientinnen und Akademikern/Akademikerinnen deutlich, dass längere Orientierungsphasen oder gar Auszeiten keineswegs als Sackgassen oder Warteschleifen zu stigmatisieren sind.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen erscheint es weitaus hilfreicher, die Unübersichtlichkeit der Unterstützungsangebote im Zusammenhang mit den individuellen beruflichen Einstiegswegen der jungen Menschen, den damit verknüpften Entfaltungswünschen und Entwicklungsbedarfen, der Dynamik des Arbeits- und Ausbildungsmarktes und den Besonderheiten der jeweiligen Region als eine Ausgangslage zu verstehen, die gerade in ihrer Vielfalt Chancen für kommunale Koordinierungsprozesse bietet.

Literatur

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Niemeyer, Beatrix (2008). Professionelle Benachteiligtenförderung – eine Bestandsaufnahme. In: Beatrix Niemeyer, Anke Kampmeier, Ralf Petersen & Meike Stannius, Das Miteinander fördern – Lösungsansätze für das Professionalisierungsdilemma in der Benachteiligtenförderung (S. 11–28). Bielefeld: Bertelsmann.

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Neue Ordnungslinien für Transitionsräume

Beatrice Ledergerber

Beginnt die große Welt im Kleinen? Niemeyer und Rüth plädieren im Artikel »Von der Quadratur des Kreises – Berufsvorbereitung im Spannungsfeld unterschiedlicher Förderlogiken« für die Kommunen als Raum der Integration in einen Arbeitsmarkt, der längst in globalen Wirkgefügen steht. Wird hier dem sozialromantischen Rückzug das Wort geredet? Oder bietet der kommunale Rahmen tatsächlich gute Chancen für gelingende Berufsintegrationsprozesse? Können in der lokalen Verengung die Komplexitäten und gesellschaftlichen Verwerfungen so weit bewältigbar vermittelt werden, dass junge Menschen – allen Misserfolgen zum Trotz – dennoch »dranbleiben«? Die theoretischen Ausführungen aus Deutschland fragen nach einer Schweizer Entsprechung aus der Praxis. Die Veränderungen in der Schweiz werden hier auf wenige Orientierungslinien verdichtet und deren Bedeutung als neue Ordnungslinien dargelegt. Die bestehenden »Irritationen« im System sollen zu handlungstauglichen Klarheiten führen. Die Berufsintegration steht in allen Kantonen vor ähnlichen Herausforderungen. Was die Lösungen betrifft, gehen die Kantone in helvetisch föderalistischer Tradition jedoch eigene Wege. Das Kleinräumige ist hierzulande systemimmanent, und diesem Umstand entsprechend werden die folgenden Überlegungen teilweise am Beispiel des Kantons Basel-Landschaft konkretisiert.

Neue Ordnungslinien im Übergangssystem

Seit Mitte der 1990er-Jahre hat sich die Berufsintegration zu einem eigenständigen Bildungsund Präventionsauftrag entwickelt. In den meisten Kantonen entstand eine Landschaft berufsintegrativer Maßnahmen, die den Charakter von »gewachsenen Strukturen« trägt und sich mehr durch ein »Nebeneinander« von Einzelangeboten auszeichnet als durch ein koordiniertes »Miteinander«. Träger der Angebote sind Bund, Kantone und Gemeinden, welche sie in Eigenregie führen oder Private damit beauftragen. Als Hauptagierende treten Bildung, Arbeitslosen-, Invalidenversicherung und die Sozialhilfe auf. Sie alle handeln entlang ihrer eigenen Systemlogik, was generell zu Unübersichtlichkeiten, Fehlplatzierungen, angebotsorientierten Konkurrenzsituationen oder Programmtourismus führt. Dieser Umstand erschwert darüber hinaus auch eine kohärente und bedarfsgerechte Entwicklung und notwendige Anpassungen des Übergangssystems an sich verändernde Ausgangslagen. Der Ruf nach institutioneller Koordination und politischen Übereinkünften wird deshalb lauter. 25 In den Fokus gelangen die Gremien der kantonalen interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ), um mit neuen zieldienlichen Ordnungslinien einen lenkbaren und »barrierefreien« Transitionsraum zu schaffen. Ein solchermaßen interinstitutionell geregeltes System erleichtert nicht nur das Arbeiten auf der Ebene der Einzelfälle, es ermöglicht auch eine bedarfsgerechte Angebots- und Zugangssteuerung, ein Gesamtmonitoring sowie adäquate Angebots- und Qualitätsentwicklungen. Im Kanton Basel-Landschaft weist die Berufsintegration zwei Merkmale auf, welche die Übersichtlichkeit und Lenkbarkeit des Übergangssystems begünstigen. Zum einen gibt es nur wenige Akteure, da der ganze Bereich fast ausschließlich vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung aufgebaut wurde und dort zusammengeführt ist. Zum anderen hat sich das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit bereits 2005 entschieden, im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) keine eigenen Motivationssemester durchzuführen, sondern die Berufsintegrationseinrichtungen des Kantons in einer gemeinsamen Verantwortung, Mitfinanzierung und Rahmung zu unterstützen. Dieser Schulterschluss ermöglicht das Arbeiten nach dem Grundsatz »Bildung vor Arbeit« und erlaubt ein bedarfsgerechtes Agieren in einem sich ständig wandelnden Bildungsbereich.

Neue Ordnungslinien bei den Bildungszielen

Mit »Abwesenden« kann nicht an der Berufsintegration gearbeitet werden. Die Rückzugstendenzen von jungen Menschen mit Mehrfachproblematiken sind alarmierend und führen zur Ausgangsfrage zurück, ob der kommunale Rahmen gute Chancen für gelingende Berufsintegrationen biete. »Wo denn sonst?«, ist zurückzufragen. Wo anders soll der Reintegrationsprozess von Bildungsabgetauchten anfangen, wenn nicht an dem Ort, wo die jungen Menschen leben? Dabei kann es sich nicht nur um das Einrichten von Maßnahmen handeln. Wichtig ist es, dass diese Jugendlichen am Anfang ihres Erwachsenenlebens grundlegende Partizipationskompetenzen erlernen, mit allem was dazu gehört, wie Gesundheit, tragbar stabile Lebensverhältnisse und die lebendige Motivation, »dabei sein« zu wollen. Wenn von neuen Orientierungslinien in der Berufsintegration die Rede ist, sollte diese spezielle Bildungsarbeit hervorgehoben und besser konturiert werden. Sie ist mehr als nur implizite Voraussetzung der Berufsintegration. Sie ist ein Bildungswert eigener Güte, der nach einem expliziten professionellen Diskurs verlangt. Denn für die betroffenen Jugendlichen – und die Gesellschaft – ist nicht der abgeschlossene Lehrvertrag der entscheidende Erfolg, sondern vorerst der Umstand, dass sie überhaupt »da sind« und sich in geregelten Strukturen um ihren Berufseinstieg kümmern können. Im Kanton Basel-Landschaft werden im Berufsintegrationsprozess deshalb drei Phasen und Bildungsschwerpunkte unterschieden: (1) Tagesstrukturfähigkeit erlangen (da sein), (2) Ausbildungsbereitschaft erlangen mit Lehreinstieg, (3) Ausbildung erfolgreich abschließen. Während die Programme der Berufsintegration und formalen Bildungsstrukturen in die Phasen 2 und 3 gehören, verweist Phase 1 in den kommunalen Raum mit Sozialdiensten und Jugendhilfe. Die Brücke zwischen diesen Einrichtungen schlägt bei Bedarf das Case-Management Berufsbildung. Für junge Menschen mit Mehrfachproblematiken sind die Wege aus der Desintegrationsspirale oft sehr lange und führen durch alle Hilfssysteme. Gerade für diese Situationen ist ein interinstitutionell geregelter und »barrierenfreier« Transitionsraum von großer Bedeutung, der das Verschlaufen an den Systemgrenzen eliminiert und alle nötigen Bildungsschwerpunkte in der geforderten Professionalität miteinander verknüpft und bearbeiten lässt.

Literatur

Stalder, Martin; Walker, Katharina & Frommelt, Maria (2013). Überarbeitete Gesamtschau Übergang I im Kanton Zürich – Bericht. Darstellung, Analyse, Good Practices, Empfehlungen. Zürich: KEK Consultants. www.kek.ch/files/media/ueberarb_mba_zh_gesamtbericht_ue1_def_1.pdf [21.4.2014].

WBF, EDI & EJPD (2013). Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Jahresbericht 2012 der nationalen IIZ-Gremien. www.iiz.ch/dynasite.cfm?cmd=download_download_download_download&id=52&Filename=dlde220313113337.pdf&dsmid=103236 [21.4.2014].

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