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Verwaltungsprozessrecht

von

Dr. iur. Mike Wienbracke, LL. M. (Edingburgh)

Professor an der Westfälischen Hochschule

Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen

Dozent an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management

3., neu bearbeitete Auflage


www.cfmueller.de

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch


ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout
optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check

Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre verwaltungsprozessualen Kenntnisse!


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Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Inhaltlich widmet sich das vorliegende Skript den wesentlichen verwaltungsprozessualen Fragestellungen. Schwerpunktmäßig werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungs-, allgemeinen Leistungs- und (Nichtigkeits-)Feststellungsklage behandelt und dabei – ebenso wie im Rahmen der Darstellung von deren jeweiliger Begründetheit – die Zusammenhänge zum Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie dem übrigen Öffentlichen Recht (inkl. des Verfassungs- und Europarechts) aufgezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt des Skripts liegt im Bereich des verwaltungsprozessualen vorläufigen Rechtsschutzes gem. §§ 80, 80a und 123 VwGO. Die insbesondere im ersten juristischen Staatsexamen weniger relevanten Rechtsmittel wurden dagegen bewusst nicht weiter thematisiert; eine vertiefende Darstellung des Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO ist den Skripten zum „Baurecht“ vorbehalten.

Um Wiederholungen zu vermeiden, werden im 2. Teil des Skripts sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen nacheinander dargestellt. Aus den Schemata, die unter dem Prüfungspunkt „Statthafte Klageart“ zu jeder der vorgenannten Klagearten geliefert werden, ergibt sich dann, welche der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die jeweilige Klageart von Bedeutung sind. Hinsichtlich Detailfragen finden sich in den Fußnoten weiterführende Hinweise auf die jeweils einschlägige Rechtsprechung und Literatur.

Die vorliegende dritte Auflage wurde vollständig durchgesehen, überarbeitet und aktualisiert.

Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen.

Recklinghausen, im Januar 2019

Mike Wienbracke

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check


Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?


Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts.
Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse.

Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?


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Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.

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Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.

Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Einleitung

A.Rechtsbehelfe

I.Formlose Rechtsbehelfe

II.Förmliche Rechtsbehelfe

B.Rechtsschutzgarantie

C.Gerichtsaufbau

I.Verwaltungsgerichte

II.Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe

III.Bundesverwaltungsgericht

D.Verfahrensgrundsätze

E.Entscheidung des Gerichts

I.Entscheidungsformen des Gerichts

II.Form, Inhalt und Aufbau des Urteils

2. Teil Verwaltungsgerichtliche Klage

A.Ggf.: Auslegung bzw. Umdeutung des Klagebegehrens

B.Zulässigkeit

I.Ordnungsgemäße Klageerhebung

II.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

1.Aufdrängende Sonderzuweisung

2.Generalklausel des § 40 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 VwGO

a)Rechtsstreit

b)Öffentlich-rechtliche Streitigkeit

c)Nichtverfassungsrechtlicher Art

3.Keine abdrängende Sonderzuweisung

a)§ 40 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 VwGO

b)§ 40 Abs. 1 S. 2 VwGO

c)§ 40 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 VwGO

III.Statthafte Klageart

1.Anfechtungsklage

2.Verpflichtungsklage

3.Übungsfall Nr. 1

4.Fortsetzungsfeststellungsklage

5.Übungsfall Nr. 2

6.Allgemeine Leistungsklage

7.(Nichtigkeits-)Feststellungsklage

IV.Zuständiges Gericht

1.Sachliche Zuständigkeit

2.Instanzielle Zuständigkeit

3.Örtliche Zuständigkeit

V.Beteiligungsfähigkeit

1.Beteiligte

2.Beteiligtenfähigkeit

VI.Prozessfähigkeit

VII.Postulationsfähigkeit

VIII.Klagebefugnis

1.Schutznormtheorie

2.Individuelle Zuordnung des subjektiv-öffentlichen Rechts zum Kläger

3.Möglichkeit der Rechtsverletzung des Klägers

IX.Richtiger Klagegegner

X.Vorverfahren

1.Auslegung

2.Ordnungsgemäße Widerspruchserhebung

3.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

4.Statthaftigkeit des Widerspruchs

5.Widerspruchsbefugnis

6.Erhebung bei der zuständigen Behörde

7.Widerspruchsfrist

8.Widerspruchsinteresse

XI.Klagefrist

XII.Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

1.Fortsetzungsfeststellungsklage

2.(Nichtigkeits-)Feststellungsklage

C.Begründetheit

I.Anfechtungsklage

1.Ermächtigungsgrundlage

2.Nachschieben von Gründen

3.Gerichtliche Kontrolldichte

a)Unbestimmte Rechtsbegriffe

b)Ermessensentscheidungen

4.Maßgeblicher Zeitpunkt

5.Vollständige bzw. teilweise Aufhebung des Verwaltungsakts

6.Übungsfall Nr. 3

II.Verpflichtungsklage

1.Anspruchsgrundlage

2.Spruchreife

3.Maßgeblicher Zeitpunkt

4.Verpflichtung zum Erlass des Verwaltungsakts oder zur Bescheidung

5.Übungsfall Nr. 4

III.Übrige Klagearten

1.Fortsetzungsfeststellungsklage

2.Allgemeine Leistungsklage

3.Übungsfall Nr. 5

4.(Nichtigkeits-)Feststellungsklage

5.Übungsfall Nr. 6

3. Teil Einstweiliger Rechtsschutz

A.Vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80 ff. VwGO

I.§ 80 Abs. 1 VwGO

II.§ 80 Abs. 2 VwGO

1.Öffentliche Abgaben und Kosten (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO)

2.Unaufschiebbare Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO)

3.Spezialgesetzlicher Ausschluss der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 VwGO)

4.Behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO)

III.§ 80 Abs. 4 VwGO

IV.§ 80 Abs. 5 VwGO

1.Zulässigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO

a)Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

b)Statthaftigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO

c)Zuständiges Gericht

d)Beteiligten- und Prozessfähigkeit

e)Antragsbefugnis

f)Richtiger Antragsgegner

g)Antragsfrist

h)Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

2.Begründetheit des Antrags nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO

3.Übungsfall Nr. 7

B.Vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO

I.Zulässigkeit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO

1.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

2.Statthaftigkeit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO

3.Zuständiges Gericht

4.Beteiligten- und Prozessfähigkeit

5.Antragsbefugnis

6.Richtiger Antragsgegner

7.Antragsfrist

8.Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

II.Begründetheit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO

1.Anordnungsanspruch

a)Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)

b)Regelungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 2 VwGO)

2.Anordnungsgrund

a)Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)

b)Regelungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 2 VwGO)

3.Glaubhaftmachung

4.Entscheidung des Gerichts

a)Nicht mehr als in der Hauptsache

b)Keine Vorwegnahme der Hauptsache

5.Exkurs: Schadensersatzanspruch

III.Übungsfall Nr. 8

Sachverzeichnis

Literaturverzeichnis


Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 2018
Ehlers/Schoch Rechtsschutz im Öffentlichen Recht, 2009
Erbguth/Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 2018
Eyermann Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl. 2019
Fehling/Kastner/Störmer Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016
Finkelnburg/Dombert/Külpmann Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017
Gärditz VwGO, 2. Aufl. 2018
Gersdorf Verwaltungsprozessrecht, 5. Aufl. 2015
Hufen Verwaltungsprozessrecht, 10. Aufl. 2016
Kopp/Schenke VwGO, 24. Aufl. 2018
Kugele VwGO, 2013
Mann/Wahrendorf Verwaltungsprozeßrecht, 4. Aufl. 2015
Pietzner/Ronellenfitsch Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 13. Aufl. 2014
Posser/Wolff Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 2014
Ramsauer/Lambiris/Kappet Die Assessorprüfung im Öffentlichen Recht, 8. Aufl. 2018
Redeker/von Oertzen Verwaltungsgerichtsordnung, 16. Aufl. 2014
Schenke Verwaltungsprozessrecht, 15. Aufl. 2017
Schmitt Glaeser/Horn Verwaltungsprozeßrecht, 15. Aufl. 2009
Schoch/Schneider/Bier Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: September 2018
Sodan/Ziekow Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018
Wolff/Decker VwGO/VwVfG, 3. Aufl. 2012
Würtenberger /Heckmann Verwaltungsprozessrecht, 4. Aufl. 2018
Wysk VwGO, 2. Aufl. 2016

Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

Wie lernen Menschen?

Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!

Lernthema 6 Methoden zum besseren Lernen und Behalten

Viele Lernende stellen sich die Frage, wie sie den umfangreichen Lernstoff noch besser aufnehmen, verstehen und wiedergeben können. In einem ersten Schritt geht es in den Lerntipps um die Erkenntnisse der Lernforschung zum Thema „Lernkanäle“. Dann erhalten Sie praktische Tipps zu einer speziellen Lesemethode und einem System des Wiederholungslernens.

Lerntipps
Viele Aufnahmekanäle führen zum Lernen!

Die häufigsten Lernkanäle sind Lesen (Text), Sehen (natürliche Situationen, Abbildungen), Hören (Vorlesung, Diskussion) und Handeln (selbst aufschreiben, anderen erzählen). Über die genaue Nutzungseffektivität der Lernkanäle gibt es wenig gesicherte Erkenntnisse. Dennoch gibt es einen Vorteil, wenn Sie unterschiedliche Kanäle für gleiche Lerninhalte nutzen. Die unterschiedlichen Aufnahmemodi erlauben unterschiedliche Orte der Abspeicherung des gleichen Lerninhalts im Gehirn. Der Lerngegenstand wird dem Gehirn damit zum einen „plastischer“, und beim Erinnern haben wir zum anderen mehr als eine Zugriffsmöglichkeit auf das Gelernte.

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9783811494299
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