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Marc Schnurbus

Die 95 Thesen Martin Luthers

– Wahrheit oder Dichtung?

inkl. der 95 Thesen Luthers und der Confessio Augustana

Impressum

ISBN 978-3-940621-88-7 (epub)

ISBN 978-3-940621-89-4 (pdf)

Bearbeitung und Text: Marc Schnurbus

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© Vergangenheitsverlag, 2011 – www.vergangenheitsverlag.de


eBook-Herstellung und Auslieferung:

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Martin Luther und der Sündenerlass

Luthers Weg zu den 95 Thesen

Der Flächenbrand

Eine Frau an Luthers Seite

Resümee

Quellentext: Die 95 Thesen des Martin Luther

Quellentext: Confessio Augustana

Namensregister

Endnoten

Literatur

Einleitung

Als unverbürgte Erzählungen entbehren Legenden nur all zu oft der Wahrheit. Jedoch, sind es nicht gerade Legenden, die eine Geschichte erst interessant, spannend und erzählbar machen? Mit fortschreitender, wissenschaftlicher Forschung wird vieles entmystifiziert und entzaubert, was zuvor noch so „verblümt” und aufregend dargeboten werden konnte. So geschehen mit dem Thesenanschlag Martin Luthers von 1517. Es war der bedeutende katholische Kirchenhistoriker und Lutherforscher Erwin Iserloh, der 1961 den Thesenanschlag Martin Luthers an die Tür der Schlosskirche Wittenbergs, also die Versinnbildlichung des reformatorischen Gedankens, in das Jenseits beförderte. In seinem 1966 erschienenen Buch „Luther zwischen Reform und Reformation. Der Thesenanschlag fand nicht statt” publizierte er seine These.1 Iserloh zweifelte grundsätzlich an, dass es sich bei dem Thesenanschlag um ein historisches Ereignis handelt. Zumindest hielt er die Quellen, die bislang immer als Bürgen für dieses Ereignis genommen wurden, für nicht glaubwürdig, stammen doch, so Iserloh, die ersten Beschreibungen des Thesenanschlags von Philipp Melanchthon, der 1517 noch gar nicht in Wittenberg zu gegen war, da er erst 1518 als Professor an die Wittenberger Universität berufen wurde. Auf Melanchthon stützen sich alle, die meinen, dass es den Thesenanschlag Luthers gegen haben soll. Luther selbst hat den Thesenanschlag in seinen Schriften nie erwähnt. Auch eine 2006 gefundene Notiz, in der Luthers Sekretär Georg Rörer 1540 den Thesenanschlag Luthers erwähnt, kann die Zweifel nicht völlig aus dem Weg räumen. Denn es gilt als unwahrscheinlich, dass auch Rörer Augenzeuge des angeblichen Thesenanschlages war. Vielmehr scheinen alle, die von dem Thesenanschlag wissen wollten, immer nur im Nachhinein berichtet zu haben. Dass der Thesenanschlag lediglich eine wirkungsmächtige Metapher, sozusagen ein funktionierendes PR-Bild der Reformatoren war, ist also bis heute nicht unwahrscheinlich. Der Anschlag der Thesen wäre auch vollkommen kontraproduktiv gewesen, da Luther Missstände in der Kirche abändern wollte, und ihm nichts ferner lag, als eine Spaltung der Kirche. Historisch steht nur fest, dass Luther am 31.Oktober 1517 Briefe, denen er seine 95 Thesen beilegte, an seinen Vorgesetzten, den Erzbischof von Mainz und Magdeburg, Albrecht von Brandenburg schrieb und sich gegen den von der Geistlichkeit praktizierten Ablasshandel aussprach.

Martin Luther und der Sündenerlass

Der am 10. November 1483 als Sohn des Bergbauern Hans Luder und seiner Frau Margarete in Eisleben geborene Martin Luther wandte sich mit seinen 95 Thesen gegen Missbräuche beim Ablass, insbesondere gegen den geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen.2 Wie gequält musste der Geist Luthers gewesen sein, in einer Zeit, wo den Menschen nichts mehr bewegte, als die Frage, wie der Mensch nur in seiner Unvollkommenheit vor Gott bestehen könne, um vor Gott zu gefallen? Die katholische Kirche nutzte diesen unbeirrbaren Volksglauben, die Furcht vor Verdammnis und dem Schmoren in der Hölle schamlos aus. Der Glaube, sich vor Gott versündigen zu können und dadurch Schuld zu tragen, die jedoch durch den Ablass der Kirche gemildert werden könne, war für die mittelalterlichen Menschen ganz real und ein fester Bestandteil des Alltags geworden. Für die katholische Kirche, deren oberste Repräsentanten sehr weltlich lebten, ergaben sich daraus enorme Einnahmequellen. Nur wenige zweifelten an dieser Ablasspraxis und hinterfragten das System der Kirche. Luther war einer dieser Zweifler, einer, der sich auf die Grundfeste des Glaubens zurückbesinnen wollte. In seiner ersten These forderte Luther daher Buße anstatt Geld für den Erlass der Sünden:

1. Da unser Herr und Meister Jesus Christus spricht “Tut Buße” usw. (Matth. 4,17), hat er gewollt, dass das ganze Leben der Gläubigen Buße sein soll.

Die Kurie war mit der Verweltlichung, der Loslösung von den alten Konventionen und, damit einhergehend, mit der ausschweifenden Machtentfaltung der Kirche nach Luthers Ansicht auf dem Irrweg. Äußerer Anlass für Luthers 95 Thesen und dem Entschluss, in die politische Aktion zu treten, war die Ernennung des erst 24jährigen Albrecht von Brandenburg zum Nachfolger des 1515 verstorbenen Mainzer Erzbischofs Uriel von Gemmingen. Der junge Albrecht, der sich das Amt mit einem Kredit beim Bankhaus der Fugger in Augsburg erkauft hatte, war somit als Domherr von Mainz und Trier sowie Erzbischof in Magdeburg, Ämter die er schon zuvor inne hatte, nach dem Kaiser und Papst, mächtigster Mann auf Erden.

Nach dem Kirchengesetz musste ein Bischof jedoch mindestens 30 Jahre alt sein und durfte nicht über zwei Bistümer verfügen. Als Förderer des Ablasshandels und ranghöchster geistlicher Würdenträger im Reich erwuchs Albrecht somit zum größten Widersacher und erbittertem Feind von Martin Luther. Es waren insbesondere die unlauteren Arbeitsmethoden des im Auftrage Albrechts arbeitenden Ablasspredigers Johann Tetzel, der durch die Landen zog und „im Namen Gottes” für Geld Sünden erließ, welche Luther und Albrecht aneinander geraten ließen.

Der äußerst kapitalbringende Ablasshandel hatte sich über Jahrhunderte aus dem Bußsakrament, nach dem der Sünder im Anschluss an die Beichte Buße tun sollte, herausgebildet. Der Dominikanermönch und brillante Rhetoriker Johann Tetzel vergab nun – wie viele andere Kirchenvertreter auch – im Namen Gottes nicht nur Sünden, die man schon begangen, sondern auch jene, welche noch in der Zukunft lagen. Tetzel schreckte selbst davor nicht zurück, die Sünden der bereits verstorbenen Angehörigen für Geld zu erlassen, um deren Seelenheil zu retten. In Luthers Thesen hieß es zu dieser Praxis:

5. Der Papst will und kann keine Strafen erlassen, außer solchen, die er auf Grund seiner eigenen Entscheidung oder der der kirchlichen Satzungen auferlegt hat.

6. Der Papst kann eine Schuld nur dadurch erlassen, dass er sie als von Gott erlassen erklärt und bezeugt, natürlich kann er sie in den ihm vorbehaltenen Fällen erlassen; wollte man das geringachten, bliebe die Schuld ganz und gar bestehen.

7. Gott erlässt überhaupt keinem die Schuld, ohne ihn zugleich demütig in allem dem Priester, seinem Stellvertreter, zu unterwerfen.

Die Ablasspraxis hatte konkrete Auswirkungen auf das Gemeindeleben. Im Frühjahr 1517 musste Martin Luther mehr und mehr darüber klagen, dass seine Gemeindemitglieder der Beichte fernblieben und sich statt dessen der Sünden mittels Ablassbrief für Geld entledigten. Diesen Zustand wollte Luther nicht länger dulden.

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