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Handbuch des Verwaltungsrechts
О книге
Das Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen.Charakteristisch für die Darstellung ist die enge
Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die
Vernetzung vonmateriellem und formellem Recht, die
Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung.Band VI ist der Unterscheidung von
Öffentlichem Recht und Privatrecht gewidmet und behandelt Themen wie das privatrechtliche Handeln der Verwaltung, die Privatisierung und (Re-)Etatisierung von Verwaltungsaufgaben, die wechselseitigen Einwirkungen von Verwaltungs- und Privatrecht und die Mitwirkung Privater an der Gemeinwohlverwirklichung zB im Rahmen von Public-Private-Partnerships. Als zentrale
Referenzgebiete dienen u.a. das Baurecht, das Subventions- und Vergaberecht, das Klimaschutzrecht sowie das Pandemie(folgen)recht.
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